rem Bildungssystem, damit Maßnahmen auch wirklich zielgerichtet dort ankommen, wo wir es gerne hätten.
Ich verstehe diesen Murks nicht. Ich verstehe nicht, dass wir zu keiner sinnvollen Aufgabenverteilung im Sinne eines durchaus föderalistischen Staates kommen. Ich verstehe es nicht, dass diese guten Ansätze immer wieder in faule Kompromisse verwandelt werden.
Ich kann nur sagen, es fließt immerhin Geld ins Bildungssystem. Ich würde sagen, das Glas ist also halb voll. Wir geben deshalb die Zustimmung – aber ich kann Ihnen versichern, mit einigem Bauchweh. (Beifall bei den Grünen.)
14.58
Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag.a Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Berichtes des Unterrichtsausschusses ( 1408 d.B.) wird wie folgt geändert:
1. In §3 Abs. 2 wird nach der Wendung "einmalig 3 700 Euro," folgender Satzteil eingefügt: "für jede zusätzliche Schülerin bzw. für jeden zusätzlichen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf einmalig 7 400 Euro,".
2. In §4 Abs. 2 wird folgender zweiter Satz angefügt: "Für Schülerinnen bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten jeweils die doppelten Beträge.".
3. In §4 Abs. 3 wird folgender zweiter Satz angefügt: "Für Gruppen mit Schülerinnen bzw. Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt der doppelte Betrag.".
Begründung
Ziel des Ganztagsschulausbaus ist es, jedem Kind optimale Bildungschancen zu bieten. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen zusätzliche Unterstützung, um einen chancengerechten Zugang zu Bildung zu bekommen. Um diesen Bedürfnissen und den unter Umständen höheren Investitions- und Personalkosten bei der Bereitstellung von ganztägigen Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht zu werden und den Schulerhaltern einen zusätzlichen Anreiz zur Bereitstellung geeigneter Plätze zu schaffen, sollen die Zweckzuschüsse bzw. Förderungen für zusätzliche ganztägige Schulplätze und Plätze in der Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf verdoppelt werden.
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