Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 136

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rem Bildungssystem, damit Maßnahmen auch wirklich zielgerichtet dort ankommen, wo wir es gerne hätten.

Ich verstehe diesen Murks nicht. Ich verstehe nicht, dass wir zu keiner sinnvollen Auf­gabenverteilung im Sinne eines durchaus föderalistischen Staates kommen. Ich ver­stehe es nicht, dass diese guten Ansätze immer wieder in faule Kompromisse verwan­delt werden.

Ich kann nur sagen, es fließt immerhin Geld ins Bildungssystem. Ich würde sagen, das Glas ist also halb voll. Wir geben deshalb die Zustimmung – aber ich kann Ihnen ver­sichern, mit einigem Bauchweh. (Beifall bei den Grünen.)

14.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Mag.a Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage Bun­desgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitions­gesetz) (1360 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganz­tägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1360 d.B.) in der Fassung des Be­richtes des Unterrichtsausschusses ( 1408 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In §3 Abs. 2 wird nach der Wendung "einmalig 3 700 Euro," folgender Satzteil ein­gefügt: "für jede zusätzliche Schülerin bzw. für jeden zusätzlichen Schüler mit sonder­pädagogischem Förderbedarf einmalig 7 400 Euro,".

2. In §4 Abs. 2 wird folgender zweiter Satz angefügt: "Für Schülerinnen bzw. Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gelten jeweils die doppelten Beträge.".

3. In §4 Abs. 3 wird folgender zweiter Satz angefügt: "Für Gruppen mit Schülerinnen bzw. Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt der doppelte Betrag.".

Begründung

Ziel des Ganztagsschulausbaus ist es, jedem Kind optimale Bildungschancen zu bie­ten. Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf benötigen zu­sätzliche Unterstützung, um einen chancengerechten Zugang zu Bildung zu bekom­men. Um diesen Bedürfnissen und den unter Umständen höheren Investitions- und Per­sonalkosten bei der Bereitstellung von ganztägigen Schulplätzen für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gerecht zu werden und den Schuler­haltern einen zusätzlichen Anreiz zur Bereitstellung geeigneter Plätze zu schaffen, sol­len die Zweckzuschüsse bzw. Förderungen für zusätzliche ganztägige Schulplätze und Plätze in der Ferienbetreuung für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem För­derbedarf verdoppelt werden.

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