Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 149

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Indonesien und Malaysia sind weltweit die größten Produzenten mit einem Anteil an der Gesamtproduktion von 85 Prozent.

Der Einsatz in den heimischen Betrieben zeigt eine deutliche Tendenz nach unten, und es wird wieder vermehrt heimische Butter verwendet. In Österreich produziertem Bio­diesel, der auch angesprochen ist, wird explizit kein Palmöl beigemengt.

Die ökologische Verträglichkeit einer Palmölplantage ist in erster Linie von der Bewirt­schaftungsform und dem Standort abhängig. Unbestritten ist, dass sich Palmölplan­tagen auf die Umwelt auswirken. Insbesondere sind die Effekte von Landnutzungsän­derungen und die damit verbundenen Emissionen von entweichendem, zuvor im Bo­den gebundenem Kohlenstoff kritisch zu bewerten.

Lassen Sie mich nun auf die an mich gerichteten Fragen im Detail eingehen:

Zur Frage 1:

In den letzten zehn Jahren ist der Trend der Palmölimporte rückläufig. Die Palmölim­porte sind von 60 000 Tonnen im Jahr 2008 auf 46 000 Tonnen im Jahr 2015 – also ein Minus von 23 Prozent – gesunken. Der Anteil von raffiniertem Palmöl betrug von 2011 bis 2015 im Durchschnitt 95 Prozent.

Zur Frage 2:

Generell differenzierte Mengenaussagen zu den einzelnen Zertifizierungssystemen lie­gen meinem Ressort nicht vor. Bei allfälligen Importen für den Biokraftstoffbereich kom­men ausschließlich von der Europäischen Kommission anerkannte freiwillige Zertifizie­rungssysteme zum Einsatz.

Zu den Fragen 3 und 4:

Biokraftstoffe aus Palmöl, die auf die Ziele der Richtlinie zur Förderung der erneuer­baren Energien, Richtlinie 2009/28/EG, angerechnet werden sollen, müssen die in der Richtlinie festgelegten Nachhaltigkeitskriterien verpflichtend einhalten.

Die Einhaltung und Überprüfung dieser Kriterien erfolgt durch zentral von der Europäi­schen Kommission zugelassene sogenannte freiwillige Systeme. Die Mitgliedstaaten ha­ben keine Möglichkeit, die Angaben der Systeme zu hinterfragen oder zu überprüfen, vielmehr müssen die Mitgliedstaaten die im Rahmen derartiger Systeme als nachhaltig zertifizierten Biokraftstoffe jedenfalls anerkennen.

Zu den Fragen 5, 6 und 7:

Herr Abgeordneter Steinbichler, die Antwort lautet: Nein.

Zur Frage 8:

Nein. – Ein Alleingang von einzelnen Mitgliedstaaten der EU ist weder zweckmäßig noch zielführend.

Zur Frage 9:

Nein. – Solche Kooperationen machen nur im EU-Kontext Sinn.

Zur Frage 10:

Grundsätzlich gibt es für die Anwendungsbereiche des Palmöls keine verpflichtenden Monitoringsysteme bezüglich der Umweltauswirkungen. Lediglich für den Biokraftstoff­bereich erfolgt die Bewertung der Umweltauswirkungen entsprechend den Nachhaltig­keitskriterien, die anhand einer Bewertung der Treibhausgasemissionen erstellt werden. Die Berechnungsmethodik entspricht den Anhängen der Richtlinie zur Förderung der er­neuerbaren Energie. Die Berechnungen werden von dem durch die EU-Kommission zu­gelassenen freiwilligen Zertifizierungssystemen kontrolliert. Sie beinhalten die Kontrolle


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