Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 158

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Es steht drauf: „Tiroler Speck, g.g.A.“ Der Konsument geht ins Geschäft und glaubt: Aha, das ist Speck von Tiroler Bergschweinen! – Ist es aber nicht, weil es in Tirol einfach kei­ne Schweineproduktion in dem Ausmaß gibt, wie von Handl Tyrol Speck verkauft wird, ganz einfach.

Der Konsument wird da auf gesetzlich legaler Basis einfach getäuscht. „Geschützte geo­grafische Angabe“ bedeutet im Fall des Tiroler Specks, dass das Grundprodukt, der Speck, aus aller Herren Länder kommen kann. Er kommt aus Oberösterreich, wenn es österreichischer Speck ist, er kommt aber auch aus Deutschland, er kommt aus Däne­mark – er kann von überall kommen, und die können „geschützte geografische Anga­be“ draufschreiben. Der Konsument wird gesetzlich gedeckt getäuscht!

Die nächste Marke, die wir hier haben, kennt auch jeder: das AMA-Gütesiegel. (Der Red­ner hält eine Tafel mit einem Logo mit der Aufschrift „Geprüfte Qualität Ama Gütesie­gel Austria 012345678“ in die Höhe.) Für den Konsumenten ist klar erkennbar: heimi­sches Produkt, alles aus Österreich. – Stimmt auch nicht! Wir haben verarbeitete Pro­dukte, Wurstwaren, Faschiertes und dergleichen, auch diese Produkte haben dieses Gü­tezeichen drauf. Es besteht für die Produzenten aber die Möglichkeit, zu einem Drittel ein Produkt beizumengen, das nicht aus Österreich kommt. Auch dadurch wird der Kon­sument getäuscht. Auch daran könnten wir österreichweit einfach etwas ändern und es konsequent machen: Konsequent rot-weiß-rot, der Konsument kann es erkennen!

Ein Beispiel habe ich noch aus einer anderen Anfrage aus dem Vorjahr, zu Schweine­fleisch und Fleischimporten grundsätzlich. Ich weiß nicht, ob jeder weiß, wie viel Schwei­nefleisch Österreich importiert, quasi lebend und geschlachtet. – Wir importierten im Jahr 2011 205 Millionen Kilogramm Schweinefleisch. Im Jahr 2013, so weit gehen die Zahlen der Statistik Austria noch, hatten wir einen Import von fast 190 Millionen Kilo­gramm Schweinefleisch. Und aus der Anfragebeantwortung geht auch hervor, woher dieses Schweinefleisch kommt: Der Großteil kommt aus Deutschland oder Holland, es kommt aber auch Schweinefleisch aus Zypern, Argentinien, Australien, Brasilien, Chile, der Dominikanischen Republik, Israel, Neuseeland, von den Seychellen, aus Südafrika, aus den USA, aus Bangladesch, Korea, Mauritius, Japan, Uruguay, Ecuador, Kanada, China, Indien, Libanon, Uganda und Vietnam. (Abg. Steinbichler: Nur in Vorarlberg …!) Aus diesen Ländern importieren wir Schweinefleisch, lebende oder geschlachtete Tie­re. Das kann ruhig sein. Das muss kein schlechtes Schweinefleisch sein, das sage ich hier ganz offen, kein Schweinefleisch muss schlecht sein. Aber der Konsument kann es in Österreich nicht erkennen.

Jetzt sage ich Ihnen: 190 Millionen Kilogramm Schweinefleisch werden pro Jahr nach Österreich importiert. Wir gehen in einen Supermarkt und schauen uns in der Fleisch­vitrine um. Nirgends auf diesem Schweinefleisch sieht man eine Kennzeichnung. Wo landet dieses Schweinefleisch? – Es landet, und das sage ich hier auch, unter rot-weiß-rotem Zeichen. Vielleicht nicht unter dem AMA-Gütesiegel, das kann schon sein, das könnte aber auch passieren, in verarbeiteten Produkten, jedenfalls landet es unter allen möglichen rot-weiß-roten Markenzeichen, die es in Österreich gibt. Wir würden uns wünschen, um die Freiheit des Konsumenten und auch die Verantwortung des Konsu­menten sicherzustellen, dass man auf diesen Produkten die Herkunft kennzeichnet. Es soll draufstehen: Das ist Schweinefleisch aus Dänemark, das ist Schweinefleisch aus der Tschechischen Republik, das ist Schweinefleisch aus Deutschland oder aus Hong­kong – oder was weiß ich, woher das Schweinefleisch kommt. Und dann kann der Kon­sument frei entscheiden!

Das kann Österreich allein regeln. Das kann man im Gesundheitsministerium regeln (Bei­fall bei FPÖ und Team Stronach), und das kann man auch, Herr Landwirtschaftsminis­ter, im Interesse der heimischen Landwirte regeln. Wenn wir diese Kennzeichnung ha­ben, die das wirklich klar ausweist – ohne eine Wettbewerbsverzerrung herzustellen,


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