Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.)
über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) - TOP 24
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der, dem Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
§ 10 Abs. 1 lautet:
„Der Bund hat das Recht, den Einsatz sowie die Auswirkung der Zweckzuschüsse und Förderungen einer Evaluierung zu unterziehen und die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse und Förderungen zu überprüfen. Die Überprüfung der widmungsgemäßen Verwendung der Zweckzuschüsse und Förderungen hat dabei durch das Bundesministerium für Bildung – wenigstens einmal jährlich, auf geeignete sowie nachvollziehbare Art und Weise – zu erfolgen, um die Sicherstellung von Effizienz und Kostentransparenz zu gewährleisten. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich zu machen.“
Begründung
Wie sich bereits mehrfach gezeigt hat, kann
aufgrund der vorhandenen Kompetenzteilung zwischen Bund und Ländern
nicht sichergestellt werden, dass die bereitgestellten und zweckgewidmeten
Mittel auch tatsächlich bei den Schüler_innen ankommen. Zudem ist es
oftmals nicht ausreichend möglich, die erzielte Wirkung dieser Mittel zu
evaluieren bzw. nachzuvollziehen. Als Beleg dafür kann an dieser Stelle
beispielsweise auf den Rechnungshofbericht „Schüler_innen mit
Migrationshintergrund, Antworten des Schulsystems“ verwiesen werden. Dort
heißt es: „Das BMBF kann keine Angaben über die
tatsächlich angefallenen Ausgaben für den muttersprachlichen
Unterricht machen. Dadurch fehlen dem BMBF Grundlagen zur Steuerung sowie zur
Sicherstellung von Kostenwahrheit und
Transparenz.“ (http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/
2013/berichte/teilberichte/bund/Bund_2013_06/Bund_2013_06_4.pdf ) Daher gilt
es, die Wirkung und die zweckmäßige Verwendung der Mittel im Rahmen
des Bildungsinvestitionsgesetztes – wenigstens einmal jährlich
durch das Bildungsministerium – zu kontrollieren,
um damit die Sicherstellung von Effizienz und Kostentransparenz gewährleisten
zu können. Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen der
Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Parteipolitik raus aus der Schule
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Aus-bau ganztägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1408 d.B.) – TOP 24
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