Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 177

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.)

über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganz­tägiger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) - TOP 24

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der, dem Bericht des Unterrichtsausschusses (1408 d.B.) über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Ausbau ganztägiger Schulformen (Bil­dungsinvestitionsgesetz), angeschlossene Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

§ 10 Abs. 1 lautet:

„Der Bund hat das Recht, den Einsatz sowie die Auswirkung der Zweckzuschüsse und Förderungen einer Evaluierung zu unterziehen und die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschüsse und Förderungen zu überprüfen. Die Überprüfung der widmungs­gemäßen Verwendung der Zweckzuschüsse und Förderungen hat dabei durch das Bun­desministerium für Bildung – wenigstens einmal jährlich, auf geeignete sowie nachvoll­ziehbare Art und Weise – zu erfolgen, um die Sicherstellung von Effizienz und Kosten­transparenz zu gewährleisten. Die Ergebnisse sind öffentlich zugänglich zu machen.“

Begründung

Wie sich bereits mehrfach gezeigt hat, kann aufgrund der vorhandenen Kompetenz­teilung zwischen Bund und Ländern nicht sichergestellt werden, dass die bereitgestell­ten und zweckgewidmeten Mittel auch tatsächlich bei den Schüler_innen ankommen. Zudem ist es oftmals nicht ausreichend möglich, die erzielte Wirkung dieser Mittel zu evaluieren bzw. nachzuvollziehen. Als Beleg dafür kann an dieser Stelle beispielsweise auf den Rechnungshofbericht „Schüler_innen mit Migrationshintergrund, Antworten des Schulsystems“ verwiesen werden. Dort heißt es: „Das BMBF kann keine Angaben über die tatsächlich angefallenen Ausgaben für den muttersprachlichen Unterricht machen. Dadurch fehlen dem BMBF Grundlagen zur Steuerung sowie zur Sicherstellung von Kostenwahrheit und Transparenz.“ (http://www.rechnungshof.gv.at/fileadmin/downloads/
2013/berichte/teilberichte/bund/Bund_2013_06/Bund_2013_06_4.pdf ) Daher gilt es, die Wirkung und die zweckmäßige Verwendung der Mittel im Rahmen des Bildungsin­vestitionsgesetztes – wenigstens einmal jährlich durch das Bildungsministerium – zu kontrollieren, um damit die Sicherstellung von Effizienz und Kostentransparenz gewähr­leisten zu können. Die Ergebnisse dieser Überprüfung müssen der Öffentlichkeit zu­gänglich gemacht werden.

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Parteipolitik raus aus der Schule

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (1360 d.B.): Bundesgesetz über den weiteren Aus-bau ganztä­giger Schulformen (Bildungsinvestitionsgesetz) (1408 d.B.) – TOP 24

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite