Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 258

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weiterverwendet werden dürfen – das ist ein Bruchteil von den 140 Millionen €, die da waren; nun sind ungefähr 4 Millionen € übrig geblieben. Okay, besser die werden ver­wendet als nicht, aber wenn wir die Ziele, die uns die Wasserrahmenrichtlinie vorgibt, erreichen wollen, wenn die Gemeinden und die Betreiber von Wasserkraftwerken diese Maßnahmen umsetzen müssen, dann müssen Mittel mindestens in derselben Höhe, wie wir sie auch in der letzten Periode hatten, zur Verfügung stehen.

Und deswegen bringe ich folgenden Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltförderungs­gesetz geändert und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, aufgehoben wird, in der Fassung des Berichtes des Umweltaus­schusses (1361 d.B.) wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 lautet Ziffer 6:

‚6. In § 6 Abs. 2e wird das Zitat ‚2007 bis 2015‘ durch das Zitat ‚2007 bis 2021‘

ersetzt und es wird die Zahl ‚140‘ durch die Zahl ‚280‘ ersetzt.‘

In Artikel 1 erhält die bisherige Ziffer 29 die Ziffer 30 und es wird folgende Ziffer 29 ein­gefügt:

‚29. In § 51 Abs. 5a wird die Zahl ‚140‘ durch die Zahl ‚280‘ ersetzt.‘“

*****

Das bedeutet also, dass die 140 Millionen €, die in der letzten Periode zur Verfügung gestanden sind, auch nun wieder weiter zur Verfügung gestellt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Ich darf also auch Sie von den Regierungsfraktionen um Kompromissbereitschaft und um Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag ersuchen.

Der nächste wichtige Punkt – es ist schon erwähnt worden –: Diese Regierungsvorlage kommt zwei Jahre zu spät. Im Jahr 2014 haben SPÖ, ÖVP und Grüne das Energieef­fizienzgesetz hier im Haus beschlossen, mit einem klaren Energiesparziel. Und viel­leicht für diejenigen, die nicht so involviert waren: Ganz zum Schluss sind in den Ver­handlungen auch Ausgleichszahlungen für nicht getätigte Maßnahmen gekommen. Das war die Idee, dass das irgendwie ins Wirtschaftsressort übergehen soll, und, Herr Mi­nister, es waren die Grünen, die Ihnen diese Mittel gerettet haben. (Bundesminister Rupp­rechter: Danke!) – Sehr gerne!

Wir haben hineinverhandelt, dass diese Mittel über bereits bestehende Förderregime, wie die Umweltförderung im Inland, abgewickelt werden. Wir haben Sie deswegen mit einem Antrag auch ersucht, diese Mittel zu nutzen und eine entsprechende Gesetzes­novelle vorzulegen.

Ich verstehe überhaupt nicht, warum Sie das nicht gleich gemacht haben, warum wir das jetzt erst bekommen – und dann noch mit einer so kurzen Begutachtungsfrist.

Das zweite Problem, das wir nämlich haben, ist, dass es mittlerweile wahrscheinlich to­tes Recht werden wird, weil Sie auch in anderen Bereichen dieses Energieeffizienzge-


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