Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 287

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sehr vielfältig, er befasst sich auch mit dem Waffengesetz für Polizistinnen, Polizisten und andere Organe der öffentlichen Sicherheit. Es wird für sie in Zukunft einfacher, ei­nen Waffenpass zu erwerben. Sie müssen keine konkrete Gefahrenlage mehr nach­weisen, um in Zukunft privat eine Waffe tragen zu dürfen. Eingeschränkt ist das aller­dings auf Waffen mit einem Kaliber bis zu 9 mm, und das kann ich nicht verstehen. Weiters sind im Waffengesetz Ausnahmen vorgesehen, was Schalldämpfer für Förster, Berufsjäger und dergleichen betrifft.

Ich darf zu Punkt 35 kommen: Vereinbarung mit dem Land Tirol über Hubschrauber­dienste. Abgeschlossen wird die Vereinbarung vorerst für einen Zeitraum von 15 Jah­ren, wobei eine Kündigung frühestens nach acht Jahren möglich ist. Der Hubschrauber soll auf der bereits bestehenden Flugeinsatzstelle des Innenministeriums in Tirol sta­tioniert werden. Dadurch werden keine wesentlichen zusätzlichen Kosten anfallen, auch nicht, was die Piloten betrifft.

Begründet wird die Vereinbarung damit, dass das Land Tirol immer wieder mit schwer­wiegenden Naturkatastrophen wie Lawinen, Hochwasser und Waldbränden in hochal­pinen Regionen konfrontiert ist, wo eine sofortige Einsatzbereitschaft eines Hubschrau­bers unbedingt notwendig ist. Das alles ist richtig und notwendig und steht außer Frage.

Die Kosten für den Flugbetrieb werden vorläufig vom Bund getragen. Im Gegenzug steu­ert das Land Tirol zum Kaufpreis einen Betrag von 4 Millionen € bei. Meine Frage an Sie, Herr Minister: Wie viel kostet dieser Hubschrauber? Mir ist bekannt, dass es in Ti­rol 16 Rettungshubschrauber gibt, einen Polizeihubschrauber, der in Innsbruck statio­niert ist, einen Bundesheerhubschrauber, der in Schwaz stationiert ist, und außerdem sind sechs zivile Hubschrauber im Einsatz. Unaufschiebbare Einsätze zur Lebensret­tung haben Vorrang, das steht außer Frage, aber hinter dieser Beschaffung steht auch eine Frage. – Danke schön.

23.20


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Loacker. – Bitte.

 


23.20.37

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Ich begrüße auch jene Studenten, die zu dieser späten Stun­de als Politnerds noch die Debatte verfolgen.

Kollegin Lueger, ich darf mich in dieser zerfledderten Debatte ebenfalls auf die Ster­nenkinder beziehen. Ich danke auch Frau Horak-Böck und ihrer Initiative und den Mit­streiterinnen und Mitstreitern um sie herum, denn wenn die nicht so hartnäckig gewe­sen wären, hätten wir diese versteinerte Koalition nie in Bewegung gebracht, irgendet­was an diesem Gesetz zu ändern. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Schwentner.) Es wird auch notwendig sein, weiter dranzubleiben, weil wir unserer Meinung nach und – ich glaube, ich darf da die Kollegin Schwentner miteinbeziehen – auch nach Meinung der Grünen noch nicht am Ziel angelangt sind.

Jetzt können Kinder, die mit weniger als 500 Gramm und nicht lebend geboren werden, ins Personenstandsregister eingetragen werden. Das ist für die Eltern wichtig, da geht es ganz stark um eine Frage der Psyche und darum, wie es ihnen menschlich geht. Es ist schlecht, wenn man so etwas an einer starren 500-Gramm-Grenze aufhängt. Und es geht aber auch um die Frage, wie solche Erlebnisse von den Eltern verarbeitet werden, was das für jemanden heißt, wenn er oder sie ein Kind verliert, auf das man sich schon gefreut hat, wie da die Situation arbeitsrechtlich aussieht, und da gibt es immer noch Elemente, wo die 500-Gramm-Grenze greift, nämlich wenn es darum geht, ob das eine Geburt ist, die einen Mutterschutz auslöst oder nicht. Da geht es um eine arbeitsrechtliche Absicherung. Ich weiß, da kommt dann: Dann soll die Frau halt in den Krankenstand gehen.

 


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