Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 286

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23.14.13

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte drei Aspekte aus dem Gesetzeskonvolut noch einmal hervor­heben. Erstens: das Meldegesetz, und zwar die erleichterte Führung der Gästeblätter für Tourismusbetriebe. Zweitens: Groß – vor allem eine langjährige Forderung von Op­ferschutzorganisationen – ist natürlich die Erleichterung, speziell für Frauen, die entwe­der in Notwohnungen oder in Frauenhäusern untergebracht sind, dass die Auskunfts­sperre von zwei auf fünf Jahre verlängert wird.

Drittens: Beim Personenstandsgesetz habe ich auch zwei Punkte, die ich gerne er­wähnen möchte: Einerseits gibt es endlich die Möglichkeit, dass gleichgeschlechtliche Paare am Standesamt heiraten. Die Öffnung der Standesämter ist ein weiterer Schritt in Richtung Gleichbehandlung, und ich bin auch der Meinung des Kollegen Scherak: Das ist ein weiterer Schritt zur Gleichstellung und in Richtung Ehe von gleichgeschlecht­lichen Paaren. Wir werden natürlich weiter daran arbeiten. Wir wissen, es ist ein Boh­ren harter Bretter, aber ich hoffe, dass wir irgendwann einmal auch damit durchkom­men. Statt eines gemeinsamen Nachnamens ist jetzt auch ein gemeinsamer Familien­name möglich, der nicht mehr stigmatisiert.

Ich möchte auch noch zu den Sternenkindern etwas sagen. Was sind Sternenkinder? – Das sind Kinder, die unter 500 Gramm wiegen und vor oder während der Geburt ster­ben. Früher war es für Eltern so, dass sie nicht nur den schweren Schicksalsschlag hat­ten, sondern dass die Kinder laut Gesetz so behandelt wurden, als wären sie nie exis­tent gewesen. Das hat für die Eltern eine wirklich sehr schwierige Situation dargestellt.

Kollege Lipitsch hat im Mai 2014 – vor über zwei Jahren – eine Petition eingebracht, und somit ist das Thema ins Rollen gekommen. Auf Basis seiner Petition haben wir uns – und das ist etwas, wo ich mir denke, da funktioniert Parlamentarismus auf einmal wieder – auf sachlicher Ebene, in Expertengesprächen, mit den Ministerien und gleich­zeitig auch mit betroffenen Eltern, beraten. Im Oktober 2014 haben wir es geschafft, über alle Fraktionsgrenzen hinweg einen einstimmigen Entschließungsantrag einzubringen. Da war uns die Sache wichtig, und es ist auch wirklich etwas weitergegangen.

Ich bedanke mich auch noch recht herzlich bei Frau Gabriele Horak-Böck, die immer für Diskussionen zur Verfügung gestanden ist und die uns viel Input für diese Diskus­sion gegeben hat. Es ist nicht nur die Möglichkeit geschaffen worden, die Sternenkin­der ins Personenstandsregister einzutragen, sondern man hat auch Nebenerscheinun­gen wie die Rückzahlung von Kinderbetreuungsgeld, die es vorher gegeben hat, zu streichen. Aufgrund einer solch schockierenden Nachricht hat man gesagt, wenn es in­nerhalb von vier Wochen gemeldet wird, wird ausgesetzt. Es gibt auch einen vierwö­chigen Kündigungsschutz für Mütter, die ein solch trauriges Schicksal erlitten haben.

Heute liegt das Gesetz vor. Wir können das Leid der Eltern der Sternenkinder zwar nicht lindern, wir können ihnen aber bei der Trauerarbeit helfen. Die entsprechenden Rege­lungen sollen ab Jänner nächsten Jahres gelten. Es ist uns gelungen, nach zweiein­halb Jahren, unter einem neuen Minister, dieses Gesetz hier zu beschließen. Es war zwar nicht genau das, was wir uns vorgestellt haben und was wir gefordert haben, aber es ist ein Kompromiss. Wir werden ausprobieren, ob dieser Kompromiss so funktioniert, wie wir uns das vorstellen und wie wir das erarbeitet haben. Es ist ein großer Herzens­wunsch der Eltern der Sternenkinder gewesen, und ich hoffe, dass wir mit diesem Ge­setz einen kleinen Beitrag geleistet haben. (Beifall bei der SPÖ.)

23.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


23.18.12

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Tagesordnungspunkt 34 ist


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