Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 291

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diese Berufsgruppe diese Sonderprivilegierung? – Das ist auch schon festgehalten wor­den: Sie haben die Möglichkeit, sich in den Dienst zu stellen. Alle anderen Berufsgrup­pen haben das nicht. Deswegen ist diese Privilegierung für die Polizei vorgesehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch zwei Punkte, die ich kurz an­sprechen möchte, die ich auch schon im Innenausschuss mitgeteilt habe. Der eine Punkt ist: Ich möchte nicht, dass die Kommandanten vom Innenminister die Ermäch­tigung bekommen, dass sie den Bediensteten eine Schusswaffe, nämlich die Dienst­waffe, privat mitgeben können. Dafür sollten wir eine vernünftige Lösung finden. Da geht es um Überstunden, bei denen die Beamten dann nicht abgesichert sind, weil die Be­amten die Waffe wieder an den Dienstort verbringen müssten. Wenn sie einen Waffen­pass bekämen, wären sie vielleicht abgesichert. Vielleicht kann man das erlassmäßig durch den Bundesminister sicherstellen. Das wollen wir nicht gesetzlich ändern, da ist der Innenminister gefordert.

Und zum Schluss noch ein Punkt im Zusammenhang mit der Jagdkarte, das habe ich auch schon erklärt: Ich sehe es nicht als im Sinne der Bundesgesetzgebung an, dass die Jagdkarten nicht abgenommen werden können, wenn von den Beamten bei einer Bedrohung ein vorläufiges Waffenverbot erlassen wird. Es bestünde die Möglichkeit – wir haben versucht, das mit unserem Koalitionspartner so durchzuführen –, die Jagd­karte auch abzunehmen. Warum diese Jagdkarte abnehmen? – Weil man mit dieser waf­fenrechtlichen Urkunde, mit dieser Jagdkarte, sofort eine Waffe der Kategorie C und D erlangt, was andere Staatsbürger nicht können – die haben diese drei Tage Abkühlzeit.

Das verstehen wir nicht ganz. Wenn schon ein vorläufiges Waffenverbot ausgespro­chen wird, dann gehört auch diese Jagdkarte abgenommen und dem zuständigen Lan­desverband zugeschickt. Das wäre die richtige Einstellung. Vielleicht gelingt es uns, das doch noch irgendwie erlassmäßig zu sichern. (Abg. Fekter: … mit der Versicherung ge­prüft! – Rufe: Zeit! Time-out! Es reicht jetzt wirklich!)

Es geht nicht um die Versicherung, Frau Kollegin, sondern es geht darum, dass je­mand, der ein vorläufiges Waffenverbot bekommen hat, innerhalb von drei Tagen keine Waffe erwerben können soll. Darum geht es. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

23.36


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


23.36.17

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine ge­schätzten Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Eingangs möchte ich all jenen mei­nen Dank aussprechen, die über viele Jahre hinweg für die Anerkennung von Sternen­kindern gekämpft haben. Wir haben dieses Thema ja im Petitionsausschuss behandelt. Heute ist es möglich, dass wir den Betroffenen Anerkennung entgegenkommen lassen können, und ich glaube, das ist eine absolut wichtige und menschliche Entscheidung.

Zu den Ausführungen des Kollegen Doppler möchte ich betonen: Das Land Tirol kauft einen Hubschrauber um 4 Millionen €, wir schließen eine Vereinbarung mit dem Innen­ministerium, wir werden diesen Spezialhubschrauber für den Katastrophen- und Zivil­schutz über das Innenministerium in einer Vereinbarung betreiben und damit für den Katastrophen- und Zivilschutz in Tirol und auch in Vorarlberg sorgen können, Herr Kol­lege. (Zwischenruf des Abg. Doppler.)

Ich glaube, insgesamt kann man sagen, dass wir heute mit dieser Gesetzesmaterie ge­rade auch, was Tirol betrifft, eine wichtige Verwaltungsvereinfachung beschließen, etwa für die Traditionsschützen. Es geht darum, dass wir den Schützen in Tirol mit 15 000 Mit­gliedern und 11 600 Gewehren verwaltungstechnisch Vereinfachungen zukommen lassen.

Es wird zukünftig auch möglich sein, dass die Registrierung elektronisch erfolgt. Zu­künftig wird nach einer Begutachtung die Eintragung in einem elektronischen Register


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