diese Berufsgruppe diese Sonderprivilegierung? – Das ist auch schon festgehalten worden: Sie haben die Möglichkeit, sich in den Dienst zu stellen. Alle anderen Berufsgruppen haben das nicht. Deswegen ist diese Privilegierung für die Polizei vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe noch zwei Punkte, die ich kurz ansprechen möchte, die ich auch schon im Innenausschuss mitgeteilt habe. Der eine Punkt ist: Ich möchte nicht, dass die Kommandanten vom Innenminister die Ermächtigung bekommen, dass sie den Bediensteten eine Schusswaffe, nämlich die Dienstwaffe, privat mitgeben können. Dafür sollten wir eine vernünftige Lösung finden. Da geht es um Überstunden, bei denen die Beamten dann nicht abgesichert sind, weil die Beamten die Waffe wieder an den Dienstort verbringen müssten. Wenn sie einen Waffenpass bekämen, wären sie vielleicht abgesichert. Vielleicht kann man das erlassmäßig durch den Bundesminister sicherstellen. Das wollen wir nicht gesetzlich ändern, da ist der Innenminister gefordert.
Und zum Schluss noch ein Punkt im Zusammenhang mit der Jagdkarte, das habe ich auch schon erklärt: Ich sehe es nicht als im Sinne der Bundesgesetzgebung an, dass die Jagdkarten nicht abgenommen werden können, wenn von den Beamten bei einer Bedrohung ein vorläufiges Waffenverbot erlassen wird. Es bestünde die Möglichkeit – wir haben versucht, das mit unserem Koalitionspartner so durchzuführen –, die Jagdkarte auch abzunehmen. Warum diese Jagdkarte abnehmen? – Weil man mit dieser waffenrechtlichen Urkunde, mit dieser Jagdkarte, sofort eine Waffe der Kategorie C und D erlangt, was andere Staatsbürger nicht können – die haben diese drei Tage Abkühlzeit.
Das verstehen wir nicht ganz. Wenn schon ein vorläufiges Waffenverbot ausgesprochen wird, dann gehört auch diese Jagdkarte abgenommen und dem zuständigen Landesverband zugeschickt. Das wäre die richtige Einstellung. Vielleicht gelingt es uns, das doch noch irgendwie erlassmäßig zu sichern. (Abg. Fekter: … mit der Versicherung geprüft! – Rufe: Zeit! Time-out! Es reicht jetzt wirklich!)
Es geht nicht um die Versicherung, Frau Kollegin, sondern es geht darum, dass jemand, der ein vorläufiges Waffenverbot bekommen hat, innerhalb von drei Tagen keine Waffe erwerben können soll. Darum geht es. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
23.36
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.
23.36
Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Eingangs möchte ich all jenen meinen Dank aussprechen, die über viele Jahre hinweg für die Anerkennung von Sternenkindern gekämpft haben. Wir haben dieses Thema ja im Petitionsausschuss behandelt. Heute ist es möglich, dass wir den Betroffenen Anerkennung entgegenkommen lassen können, und ich glaube, das ist eine absolut wichtige und menschliche Entscheidung.
Zu den Ausführungen des Kollegen Doppler möchte ich betonen: Das Land Tirol kauft einen Hubschrauber um 4 Millionen €, wir schließen eine Vereinbarung mit dem Innenministerium, wir werden diesen Spezialhubschrauber für den Katastrophen- und Zivilschutz über das Innenministerium in einer Vereinbarung betreiben und damit für den Katastrophen- und Zivilschutz in Tirol und auch in Vorarlberg sorgen können, Herr Kollege. (Zwischenruf des Abg. Doppler.)
Ich glaube, insgesamt kann man sagen, dass wir heute mit dieser Gesetzesmaterie gerade auch, was Tirol betrifft, eine wichtige Verwaltungsvereinfachung beschließen, etwa für die Traditionsschützen. Es geht darum, dass wir den Schützen in Tirol mit 15 000 Mitgliedern und 11 600 Gewehren verwaltungstechnisch Vereinfachungen zukommen lassen.
Es wird zukünftig auch möglich sein, dass die Registrierung elektronisch erfolgt. Zukünftig wird nach einer Begutachtung die Eintragung in einem elektronischen Register
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