Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 290

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Meine Damen und Herren, die Waffengesetznovelle wird es für Polizisten und andere Organe künftig einfacher machen. Ich glaube, die Beschränkung auf das 9-Millimeter-Kaliber ist ein Kompromiss.

Warum Kollege Pilz im Ausschuss derart sarkastisch argumentiert hat, ist mir auch ein Rätsel. Leider ist er heute nicht hier. Vielleicht war ihm im Ausschuss ein bisschen fad, aber man weiß es nicht. (Abg. Walter Rosenkranz: „Man weiß es nicht“, Kollege Ertl­schweiger, sollte man öfter aus deinem Mund hören!)

Dass der Druck auf Beamte steigt, meine Damen und Herren, auf Polizisten, sich in den Dienst stellen zu müssen, glaube ich nicht. Ich glaube, dass die Regelung vielmehr eine Sache war, bei dem das Innenministerium dem Wunsch der Polizisten nachge­kommen ist, um damit deren Selbstschutz zu erhöhen. Die Polizisten verwenden 9-Mil­limeter-kalibrige Dienstwaffen der Marke Glock, sie sind darauf geschult, sie machen Schießübungen, sie können sich auch in den Dienst stellen. Justizwachebeamte können das nicht, Kollege Lausch, und Sie wissen das. (Abg. Walter Rosenkranz: Ich bin aber der Rosenkranz, der Lausch sitzt dort drüben!)

Ich glaube, dass die Waffengesetzthematik eine sehr sensible Thematik ist, die seriös diskutiert gehört, auch wenn es jetzt 23.30 Uhr ist. Ich glaube, dass dieses Gesetz ein gutes Gesetz ist, das dem Bürokratieabbau dient, meine Damen und Herren.

Die Sternenkinderregelung ist schon genannt worden, das Thema Meldegesetz ist eben­falls gefallen. Vielleicht sollte es sich auch die FPÖ überlegen, da zuzustimmen. Es wäre nur zwecks der Glaubwürdigkeit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

23.31


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


23.31.45

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolle­gen! Mit dieser Regierungsvorlage, mit dem Deregulierungs- und Anpassungsge­setz 2016, werden wir einige Novellierungen der gesetzlichen Vorschriften durchfüh­ren: im Stiftungs- und Fondsgesetz, im Meldegesetz, im Personenstandsgesetz, im Na­mensänderungsgesetz, im Sprengmittelgesetz und im Waffengesetz.

Geschätzte Kollegen, meine Rede bezieht sich auf das Waffengesetz. Es wird ja zum Teil eine Verschärfung des Waffengesetzes durchgeführt, es geht zum Beispiel auch um ein Schusswaffenverbot für Asylwerber, illegal aufhältige Fremde und Drittstaaten­angehörige im Ausmaß von bis zu fünf Jahren. Das heißt, das bestehende Gesetz wird in diesem Bereich verschärft. Eine Erhöhung des Strafrahmens ist ebenfalls in der Re­gierungsvorlage enthalten.

Der zweite Punkt, der sehr wichtig ist, den wir heute auch diskutieren, ist die Nachjus­tierung bei den Polizisten. Es gibt dann, und das möchte ich festhalten, einen Rechts­anspruch bei den Polizisten auf einen Waffenpass.

Wenn wir uns diesen Entschließungsantrag genau anschauen, dann bemerken wir, dass einiges vermischt worden ist. Ein Vorredner von mir hat auch schon gesagt, auf der ei­nen Seite gibt es die Verlässlichkeit – da stimmen wir zu. Es gibt einige Berufsgruppen, die verlässlich sind, die sind auch angeführt, und im Waffengesetz ist auch ein Bedarf vorgesehen. Genau bei diesem Bedarf hat es Probleme gegeben, und es war und ist nach Ansicht unserer Partei ein bisschen unverständlich, dass das Innenministerium mit seinen Behörden keine Möglichkeit findet, dass seine eigenen Mitarbeiter einen Waf­fenpass bekommen. Es hat eine oberstgerichtliche Entscheidung gegeben, das wissen wir, aber trotzdem wäre es auch mit einer Verordnung möglich gewesen.

Jetzt haben wir ein Gesetz, und mit diesem Gesetz, das wir heute zur Abstimmung brin­gen, bekommen die Polizisten und Polizistinnen einen Rechtsanspruch. Warum hat nur


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