Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll157. Sitzung / Seite 293

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schaffen können, wenn mehrere angeschafft werden. Zu dem Preis hat sich das Land Tirol auch zur Rückvergütung bekannt, weil ja dieser Hubschrauber schlussendlich für den Katastrophenschutzdienst und für das Land Tirol zur Verfügung gestellt werden soll, gleichzeitig aber auch voll für die polizeilichen Aufgaben, das heißt die Grenzsi­cherung und die Aufklärungsarbeit oder die Unterstützung in einer Sicherheitslage, ein­gesetzt werden kann.

Was das Waffengesetz und den Antrag der Freiheitlichen Partei anlangt, darf ich viel­leicht Folgendes anmerken, was ich auch schon im Ausschuss ausgeführt habe, wa­rum wir zur Einsicht gekommen sind, dass die derzeitige Vorlage die ist, die der recht­lichen Möglichkeit am besten entspricht. Es ist nicht möglich, dass sich ein Justizwa­chebeamter in einen polizeilichen Dienst stellt. Es ist nicht möglich, dass sich ein Mili­tärpolizist in einen polizeilichen Dienst stellt. Wenn Sie sich die Ausbildung ansehen, die die jeweiligen Sicherheitswachkörper haben, dann sehen Sie auch eine vollkom­men unterschiedliche Strukturierung, insbesondere, was den Waffengebrauch anlangt.

Selbstverständlich ist mir das Sicherheitsbedürfnis der Justizwachebeamten beziehungs­weise von Angehörigen anderer Wachkörper ein genauso großes Anliegen. Das heißt aber – und das betrifft genauso auch jene Polizisten, die mit dem 9-Millimeter-Kaliber nicht zufrieden sind –, dass sie einen eigenständigen Waffenpass zusätzlich beantragen können. (Abg. Lugar: Den sie nicht kriegen!)

Wir wissen, unsere Behörden sind angewiesen, eine sehr sorgsame Beurteilung der ent­sprechenden Gefahrenlage abzugeben. Ich glaube, es hat auch einen sehr guten Grund, deutlich zu überprüfen, wie die Gefahrenlage ist, denn aus der Situation heraus ist es für uns ganz entscheidend, dass für diese Personen, die eine Gefahrenlage haben, auch die Möglichkeit des Selbstschutzes gegeben ist.

Warum nur die 9 Millimeter? – Da ist der Polizist trainiert, und zwar in Permanenz trai­niert. Da ist es für uns der logische Schluss gewesen, dass wir ihm dieses Kaliber selbstverständlich auch anvertrauen. Selbstverständlich haben wir auch Vertrauen, dass er mit einem größeren Kaliber umzugehen versteht. Aber das … (Abg. Lugar: Wo ist da der Unterschied?)

Na, der Unterschied besteht darin, dass er bereit ist, die 9 Millimeter in Permanenz im Schusstraining zu erarbeiten und damit letzten Endes das Auskommen zu haben. Wenn er entsprechende Schusstrainings auch mit einem größeren Kaliber macht, dann soll er es nachweisen. Dann wird es gar kein Problem sein, dieses größere Kaliber auch nach­tragen zu lassen. (Abg. Lugar: Seit wann macht man Schusstrainings mit Kaliber …?) Er braucht dann auch keinen psychologischen Test, sondern er braucht nur den Befä­higungsnachweis dafür.

Aus dieser Situation heraus ist das, glaube ich, das Adäquateste (Abg. Hagen: 9 Mil­limeter …!), was man letzten Endes aus Sicherheitsüberlegungen unseren Polizisten an die Hand geben möchte ein lange gehegter Wunsch, und damit ist auch die Perso­nalvertretung zufrieden! Ich muss eines auch sehr deutlich sagen: Es ist der Wunsch der Personalvertretungen aller Fraktionen gewesen, das auch in dieser Form zu regeln.

Ich denke, dass wir mit dieser Gesetzesvorlage auch einen ganz wesentlichen Schritt zur Sicherheit für das Gesamte geleistet haben. Dadurch ist es möglich, dass sich der Polizist nicht nur in den Dienst stellen kann und muss, wenn eine Gefahrenlage herrscht, sondern dass er auch für den Eigenschutz die nötige Möglichkeit hat. Ich glaube, das ist ein ausgewogenes Paket, das den Anliegen aller letzten Endes am besten gerecht wird. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.45


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schabhüttl. – Bitte. (Abg. Schieder: Mir hat jetzt nur noch das Standesamt gefehlt!)

 


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