Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 29

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Das Ergebnis des Pensionsgipfels wird heute hier im Sozialversicherungs-Ände­rungsgesetz wiedergegeben; und ich glaube, es ist notwendig, dass wir unseren Mitbürgerinnen und Mitbürgern auch erklären, was hier beschlossen wird.

Erstens bekommen Menschen, die eine Mindestpension und 30 Beitragsjahre haben, also 30 Jahre lang ins Pensionssystem eingezahlt haben, in Zukunft statt 883 € 1 000 €. Nach dem Prinzip, dass sich Leistung lohnen soll, wird damit die Mindest­pension dahin gehend angepasst. Das ist notwendig, weil es sich diese Menschen verdient haben, weil sie 30 Jahre gearbeitet und in das System eingezahlt haben, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Wir führen einen Aufschubbonus ein, der genau folgendes Prinzip verfolgt: Wer länger arbeitet, muss auch eine deutlich höhere Pension bekommen. Der Aufschubbonus von 4,2 Prozent gilt für Frauen im Alter zwischen 60 und 63 Jahren, für Männer im Alter zwischen 65 und 68 Jahren. Da auch die Sozialversicherungsbeiträge halbiert werden, bedeutet das für die Arbeitnehmer insgesamt, es bleibt mehr im Geldbörsel; und für die Dienstgeber werden die Lohnnebenkosten gesenkt. Um die Maßnahmen noch zu kritisieren, muss man also auch einiges an Argumenten zusammenbringen, denn das ist eine richtige Maßnahme. Es ist richtig, dass längeres Arbeiten attraktiver gemacht wird und dass eine deutlich höhere Monatspension herauskommt, wenn man sich für dieses Modell entscheidet, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir weiten das Pensionssplitting aus. Das hat es bereits gegeben, aber in einer eher unattraktiven Form. Wir weiten das Pensionssplitting aus, das heißt, dass man – meistens sind es die Männer – bis zu 50 Prozent der Pensionsbeiträge auf das Pensionskonto der Frau oder des Partners/der Partnerin übertragen kann. Wir weiten das jetzt auf sieben Jahre pro Kind, insgesamt 14 Jahre, aus; und das ist eine richtige Maßnahme, meine Damen und Herren, denn es muss uns schon auch etwas wert sein, wenn sich Frauen und Männer der Kindererziehung widmen. Das ist eine gesell­schaftspolitische Frage, und wir von der ÖVP wertschätzen diese Maßnahme, daher beschließen wir das heute auch. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir verbessern – und dafür habe ich mich auch mit einigen Kolleginnen und Kollegen aus diesen Reihen monatelang eingesetzt – die Anrechnung der Kindererziehungs­zeiten von Kindern, die vor 2005 geboren worden sind, und für alle Frauen, die nach 1955 geboren wurden. Man braucht jetzt nicht mehr 15 Beitragsjahre, damit man einen Pensionsanspruch hat. Bis jetzt hat man 15 Jahre Erwerbsarbeit gebraucht, nun braucht man noch sieben Jahre Erwerbsarbeit und nun kann man die restlichen acht Jahre mit Kindererziehungszeiten auffüllen. Das ist eine wesentliche Verbesserung für einige Tausend Frauen, die sich längere Zeit der Kindererziehung gewidmet haben und diese 15 Jahre nicht zusammengebracht haben. Das ist familienpolitisch und sozial­politisch richtig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wir setzen aber auch Nachhaltigkeitsmaßnahmen für unser Pensionssystem. Es wurde angesprochen: Wir verkleinern die Pensionssicherungskommission auf ein Drittel der Mitglieder, nämlich auf zwölf stimmberechtigte Mitglieder – bis dato waren es über 30 –, weil es notwendig ist, dieses Gremium effektiv zu gestalten. Und das Zweite ist, dass dort wirklich Experten sitzen – auch internationale Experten gehören jetzt diesem Gremium beratend an –, damit wir unser Pensionssystem nachhaltig gestalten. Wir kennen die Demografie, und wir kennen auch die Herausforderungen, die wir in diesem Bereich zu bewältigen haben. Es ist uns von der Volkspartei ein Anliegen, dass das jetzt auch gesetzlich verankert wird, weil wir es den nachkommenden Generationen auch schuldig sind, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

 


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