Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 48

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Einkommen um bis zu 40 Prozent zurückgegangen. Da wäre es absolut ungerecht, dieselben Beiträge wie in einem normalen Jahr zahlen zu müssen. Das würde niemand verstehen, und niemand, kein Gewerbetreibender und kein Angestellter, würde es sich, wenn sein Einkommen so stark sinkt, bieten lassen, dass er die gleichen Beiträge wie im Jahr zuvor zu zahlen hätte, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Pirklhuber: Das muss er aber!)

Daher ist es nur fair und gerecht, wenn die Beiträge im Schnitt um 13 Prozent und für das Quartal um 53 Prozent sinken. (Zwischenrufe der Abgeordneten Loacker und Steinbichler.)

Warum gibt es keine soziale Staffelung? – Das wird sehr oft moniert. Das ist im europäischen Vergleich leicht zu beantworten: Kleine Betriebe – alle Betriebe – hatten ohnehin größere Einkommensverluste. Das betrifft natürlich besonders die Voller­werbsbauern. Vollerwerbsbauern haben kein Nebeneinkommen, keine Mindestsiche­rung, und Arbeitslosengeld gibt es auch nicht. Daher braucht es auch für diese Betrie­be einen Nachlass bei den Beiträgen, weil wir nicht wollen, dass noch mehr aufgeben.

Ein Vergleich: Auch die Kurzarbeitszeitbeihilfen werden zur Überbrückung einer Krise ohne Unterschiede aufgrund der Betriebsgröße ausbezahlt, wenn das notwendig ist, damit das Unternehmen nicht zusperren muss und damit die Mitarbeiter ihren Arbeits­platz nicht verlieren. Ähnlich ist es bei den Investitionsprämien oder beim Dienst­geber­zuschuss zur Altersteilzeit. Da gibt es auch keine soziale Staffelung nach Be­triebs­größe.

Die Finanzierung aus den Rücklagen wird immer kritisch vermerkt. Sie erfolgt aus den Rücklagen der Krankenversicherung der Bauern, weil da immer sparsam gewirt­schaftet wurde. Es wurde gesagt, diese Rücklagen kämen ja nur zustande, weil aus der Pensionsversicherung so hohe Beiträge in die Krankenversicherung gezahlt wür­den – höhere Beiträge als bei anderen Berufsgruppen. Diese höheren Überweisungen, Herr Kollege Loacker – juristisch: Hebesatz zum KV-Beitrag der Pensionisten –, sind deshalb notwendig, weil die Bauern so niedrige Pensionen als Beitragsgrundlage haben, die niedrigsten überhaupt. Aus den niedrigen Beiträgen müssen aber die gleichen Leistungen finanziert werden. (Abg. Loacker: Bessere! Bessere Leistungen!) Deshalb gibt es die höheren Zahlungen für die Krankenversicherung der Bauernpen­sionisten.

Sie mokieren sich – etwa im Ausschuss – über die Höhe des Pensionszuschusses aus dem Budget, aus den Steuermitteln. Der Zuschuss aus dem Budget zu den Bauern­pensionen ist der höchste überhaupt. Das stimmt beinahe. Er ist nämlich genauso hoch wie bei der Versicherung der Eisenbahner und im Bergbau, meine Damen und Herren. (Abg. Loacker: Richtig!) Dort sind die Pensionen aber doppelt so hoch wie bei den Bauern, um das auch einmal klarzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Der notwendige Zuschuss zu den Pensionen hat bei beiden Berufsgruppen den gleichen Grund: Die Zahl der aktiven Erwerbstätigen wird immer kleiner. (Abg. Pirklhuber: Das ist richtig!) Die Zahl der Pensionisten steigt. Das ist ein Struktur­problem, bei dem der Staat fairerweise gegensteuert.

Ich hoffe, dass dieser soziale Aspekt auch bei Ihnen, bei aller kritischen Bewertung, ein bisschen Gehör finden kann. Ich bedauere – ich sage das ganz offen –, dass jene Bäuerinnen, die 30 Jahre lang gearbeitet haben und nicht die Chance hatten, Versiche­rungszeiten zu erwerben, bei der Erhöhung der Ausgleichszulage ausgeschlossen sind. (Abg. Belakowitsch-Jenewein: Alle Mütter sind ausgeschlossen!)

 


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