Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 50

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Daher möchte ich auch einen Lösungsvorschlag machen und etwas in Richtung Sozial­demokraten sagen. Ich muss Sie ersuchen: Wenn Sie noch etwas Rückgrat in der sozial­politischen Frage haben, dann stimmen Sie diesem Antrag zu, der allen Bauern zusichert, auch Entlastung zu bekommen, der aber klar bei 1 500 € gedeckelt ist. Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Aus­schusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1354 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits-und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (1439 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1354 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1439 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. In Artikel 1 lautet § 357b Abs. 2 wie folgt:

„(2) Der Anspruch auf Beitragsgutschrift umfasst bis zu 1.500 € der im Abs. 1 ge­nannten Beiträge und gilt auch für die persönlich haftenden GesellschafterInnen nach § 2 Abs. 1 Z 1a und besteht auch im Fall einer Beitragsgrundlagenoption nach § 24c.“

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Meine Damen und Herren! Damit würden bis zu einem Betrag von 1 500 € alle Bäuerinnen und Bauern entlastet. Das wäre sozial gerecht und das wäre auch im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler und der kleinen Betriebe in Österreich. Das wäre mein Antrag.

Darüber hinaus möchte ich sagen, dass natürlich auch die Landwirtschaftskammer und alle Vertreter hier im Haus endlich einmal eine wissenschaftliche Evaluierung des Einheitswertsystems und seiner Auswirkungen, Herr Bundesminister, auf die soziale Lage der Landwirtschaft brauchen. Daher bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Einheitswertsystem

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufge­for­dert eine wissenschaftliche Evaluierung des aktuellen österreichischen Einheitswert­systems im Hinblick auf Verbesserung der Aussagekraft sowie der sozialen Aus­gewogenheit für die landwirtschaftlichen Betriebe und den damit eng verwobenen Beitragsgrundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung durchzuführen und dem Natio­nalrat darüber zu berichten.

Auf Basis der wissenschaftlichen Evaluierung soll zeitnah ein angepasstes Berech­nungsmodell der Beitrags-Grundlagen der bäuerlichen Sozialversicherung erstellt und


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