dem Nationalrat eine Gesetzesvorlage zur Implementierung bis spätestens 2018 zugeleitet werden.“
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Diese Reformmaßnahmen sind dringend erforderlich. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
10.36
Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag und der Entschließungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen mit in Verhandlung.
Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1354 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits-und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (1439 d.B.)
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Regierungsvorlage (1354 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits-und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden in der Fassung des Berichtes des Ausschusses für Arbeit und Soziales (1439 d.B.) wird wie folgt geändert:
1: In Artikel 1 lautet § 357b Abs 2 wie folgt:
„(2) Der Anspruch auf Beitragsgutschrift umfasst bis zu 1.500 € der im Abs. 1 genannten Beiträge und gilt auch für die persönlich haftenden GesellschafterInnen nach § 2 Abs. 1 Z 1a und besteht auch im Fall einer Beitragsgrundlagenoption nach § 24c.“
Begründung
Nach Beschluss im Ausschuss für Arbeit und Soziales sollen alle Landwirte einen prozentuellen Rabatt von 53 % auf den SVB-Beitrag im 4. Quartal erhalten. Für einen Großbetrieb, der über der Höchstbemessungsgrundlage liegt und im Quartal einen Beitrag von 4.516,17 € bezahlt hätte, liegt die Ersparnis nun bei 2.122,60 €, für einen Kleinbetrieb, der im Quartal 1869 € bezahlt hätte, liegt die Ersparnis nun bei 990,57 €. Großbetriebe bekommen damit einen um mindestens 1300 € höheren Rabatt als Kleinbetriebe, die 80 % aller landwirtschaftlichen Betriebe in Österreich ausmachen. Zugunsten der Großbetriebe zu Lasten der Kleinbetriebe hat die Regierungskoalition das vorgesehene Gesamtvolumen von 88 Millionen € aus der Rücklage der Sozialversicherungsanstalt der Bauern sozial völlig unausgewogen verteilt.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde betreffend Einheitswertsystem
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