eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (1354 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz geändert werden (1439 d.B.)
Begründung
Die Hauptfeststellung 2014 auf Basis der gesetzlichen Änderungen des Bewertungsgesetzes (vgl. zB. Abgabenänderungsgesetz 2012) führt dazu, dass erstmals auch Zahlungen aus der 1. Säule (Direktzahlungen) der Agrarpolitik für die Berechnung des Einheitswertes im Ausmaß von 33 Prozent herangezogen werden. Der Einheitswert ist überdies auch die Grundlage für die Ermittlung der Sozialversicherungsbeiträge bei pauschalierten Betrieben.
Da sich durch den schrittweisen Übergang vom historischen Betriebsprämienmodell zu einheitlichen Prämiensätzen die ausbezahlten Direktzahlungen jährlich bis 2019 ändern, hat dies auch Auswirkungen auf die Höhe des Einheitswertes und damit auch auf die von den Betrieben zu leistenden Sozialversicherungsbeiträgen.
Der Einheitswert ist ein jedem Betrieb zugewiesener standardisierter Ertragswert, der als Grundlage für die Erhebung zahlreicher Abgaben dient. So ist die Beitragsgrundlage nach dem Bauern-Sozialversicherungsgesetz (BSVG) im Regelfall der Versicherungswert des land-(forst-)wirtschaftlichen Betriebes, welcher vom Einheitswert der bewirtschafteten land-(forst-)wirtschaftlichen Flächen abgeleitet wird.
Eine an der Universität für Bodenkultur Wien im Jahr 2009 von Assoc. Prof. DDr. Hermann Peyerl und Ass. Prof. Dipl.-Ing. Dr. nat. techn. Michael Eder durchgeführte Analyse der Einheitswertreform (Berücksichtigung der Direktzahlungen und des Viehbestandes) auf der Basis von Testbetriebsdaten zeigt, dass mit der Reform nicht zu einer Verbesserung der Aussagekraft der Einheitswerte beigetragen wird.
Mit der neuen Einheitswertberechnung zeigt sich, dass kleine land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis 20 Hektar bei den von Einkünften abhängigen Abgaben überproportional belastet werden. Vor allem die zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge (SVB) treffen kleine Bauern stärker als große Landwirte, die ja schon in der Höchstbemessung sind. Die SVB-Beiträge steigen insbesondere für Betriebe, die in neue Sparten diversifizieren. Dies bremst die Flexibilität und Dynamik jener Betriebe, die aus volkswirtschaftlichen Überlegungen an sich gewünscht wäre und verzerrt überdies den Wettbewerb.
Die derzeit gültige Beitragsgrundlage wurde unter Berücksichtigung nicht eintreffender Prognosen der Wirtschaftsforschung erstellt, daher erhöhen sich die Sozialversicherungsbeiträge der Bäuerinnen und Bauern bei massiv verminderten und weiter sinkenden Ertragswerten auf existenzbedrohende Weise.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird aufgefordert eine wissenschaftliche Evaluierung des aktuellen österreichischen Einheitswertsystems im Hinblick auf Verbesserung der Aussagekraft sowie der sozialen Ausgewogenheit für die landwirtschaftlichen Betriebe und den damit eng verwobenen
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