Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 74

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„3a. Im § 88 Abs. 2 wird der Ausdruck ‚vier Jahre‘ durch den Ausdruck ‚fünf Jahre‘ ersetzt.

C. Nach Z 6 wird folgende Z 6a eingefügt:

„6a. Im § 201 Abs. 1 wird der Ausdruck ‚vier Jahre‘ durch den Ausdruck ‚fünf Jahre‘ ersetzt.

D. Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:

„7a. Im § 243 Abs. 1 Z 1 wird der Ausdruck ‚vier Jahre‘ durch den Ausdruck ‚fünf Jahre‘ ersetzt.

E. Z 8 lautet:

„14. Dem § 264 wird folgender Abs. 30 angefügt:

‚(30) Die §§ 61 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2a, 75 Abs. 2, 82 Abs. 1 erster Satz, 88 Abs. 2, 88b Abs. 5 erster Satz, 118 Abs. 1, 196 Abs. 1 erster Satz, 201 Abs. 1, 237 Abs. 1 erster Satz und 243 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft und gelten für Organe der Arbeit­nehmerschaft, deren Konstituierung nach dem 31. Dezember 2016 erfolgt.‘“

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Das ist auch der Kernsatz: Für alle Betriebsratskörperschaften, die ab dem 1. Jänner 2017 konstituiert werden, gilt dann die Funktionsperiode für fünf Jahre.

Das ist eine Maßnahme, die nichts kostet, aber für die Betriebsrätinnen und Betriebs­räte wichtig ist. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP.)

11.35


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Wöginger vorgetragene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger

und Kolleginnen und Kollegen

betreffend den Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1442 d.B.)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs erwähnte Antrag wird wie folgt geändert:

A. Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

„2a. Im § 75 Abs. 2 wird der Ausdruck „vier Jahre“ durch den Ausdruck „fünf Jahre“ ersetzt.

B. Nach Z 3 wird folgende Z 3a eingefügt:

„3a. Im § 88 Abs. 2 wird der Ausdruck „vier Jahre“ durch den Ausdruck „fünf Jahre“ ersetzt.

C. Nach Z 6 wird folgende Z 6a eingefügt:

 


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