Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 75

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„6a. Im § 201 Abs. 1 wird der Ausdruck „vier Jahre“ durch den Ausdruck „fünf Jahre“ ersetzt.

D. Nach Z 7 wird folgende Z 7a eingefügt:

„7a. Im § 243 Abs. 1 Z 1 wird der Ausdruck „vier Jahre“ durch den Ausdruck „fünf Jahre“ ersetzt.

E. Z 8 lautet:

„14. Dem § 264 wird folgender Abs. 30 angefügt:

„(30) Die §§ 61 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2a, 75 Abs. 2, 82 Abs. 1 erster Satz, 88 Abs. 2, 88b Abs. 5 erster Satz, 118 Abs. 1, 196 Abs. 1 erster Satz, 201 Abs. 1, 237 Abs. 1 erster Satz und 243 Abs. 1 Z 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/2016 treten mit 1. Jänner 2017 in Kraft und gelten für Organe der Arbeit­nehmerschaft, deren Konstituierung nach dem 31. Dezember 2016 erfolgt.““

Begründung

Der Antrag enthält redaktionelle Anpassungen im Zusammenhang mit der Verlän­gerung der Tätigkeitsdauer der Organe der Arbeitnehmerschaft.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


11.35.01

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Flexibilität ist das Stichwort unserer Zeit. Es wird von den Arbeitnehmern verlangt, dass sie jederzeit flexibel sind, aber auch die Firmen müssen flexibel reagieren. Und da ist es gut und richtig, wenn man in der Arbeitspolitik Maßnahmen oder Möglichkeiten hat, sich auf Auftragslagen flexibel einzustellen.

Ich glaube, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz ist ein sehr gutes. Sein Kernstück oder eines seiner Kernstücke ist ja die Kurzarbeit. Mit Kurzarbeit kann man flexibel auf Auftragssituationen reagieren, ohne dass die Mitarbeiter sofort entlassen werden müssen, ohne dass die Mitarbeiter ins Nichts fallen, sondern man kann ihnen eine gewisse Sicherheit geben, dass man eine Zeit übertaucht, bis der Betrieb wieder mehr Aufträge hat. Und andererseits gibt man dem Betrieb auch die Sicherheit, dass er bei stärkerer Auftragslage auf gute Mitarbeiter zurückgreifen kann und nicht erst wieder nach neuen Mitarbeitern suchen muss.

Deshalb werden wir auch diesem Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz zustimmen, zumal ja jährlich dann 20 Millionen € für diese Kurzarbeit zur Verfügung stehen und die maximale Dauer sogar von 18 auf 24 Monate erweitert wird.

Kurzarbeit ist in unserer sehr schwierigen Zeit nicht nur ein Phänomen bei kleinen Betrieben, sondern auch durchaus bei Betrieben, die anerkannt sind, die etabliert sind, wie die Voest, wie Husky, wie Opel, wo man in Deutschland aufgrund der Brexit-Situation kurzfristig in Kurzarbeit gehen musste, oder auch VW. Das heißt, es kann jeden treffen, und der Gesetzgeber ist gut beraten, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Und ich glaube, mit diesem Gesetz beschließen wir auch etwas Sinnvolles. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Doppler.)

Der nächste Punkt, auf den ich kurz eingehen möchte, ist die Teilarbeitsfähigkeit. Auch das ist eine sinnvolle Maßnahme, damit man nach längerer Krankheit nicht sofort


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