Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 77

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Jetzt wird es ein bisschen kompliziert: Wir haben als weiteren Punkt die Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Thema Arbeitszeit bei der Binnenschifffahrt und bei Tour­neebussen. Da gibt es dann aber ein Anhängsel, und zwar geht es da um die Arbeit der Betriebsräte. Es wurde schon angesprochen, diese sollen künftig mehr Tage für Fortbildung zur Verfügung haben. Das ist für uns okay, aber dass die Funktionsperiode verlängert werden soll, dagegen haben wir Bedenken.

Ich habe auch im Ausschuss versucht, unsere Bedenken zu erläutern: Das durch­schnittliche Arbeitsverhältnis derzeit dauert 1,5 Jahre. Das heißt, es wird sehr, sehr viele Menschen geben, noch mehr als bisher, die im Laufe einer Periode bei einem Unternehmen nie die Chance haben werden, ihren Betriebsrat zu wählen, weil sie schon längst wieder weg sind. Ich habe die Sorge, dass dann der Betriebsrat dazu tendieren wird, die Interessen der alten Stammbelegschaft zu vertreten, die ihn ja wählt, und gerade die Interessen der Jungen, die kommen und gehen, die ohnehin eher von den prekären Beschäftigungsverhältnissen betroffen sind, nicht ebenso intensiv wahrzunehmen.

Herr Abgeordneter Keck hat gemeint, das würde ganz sicher nicht passieren. Ich hoffe es, kann ich nur sagen. Um aber trotzdem die Interessen von jungen Menschen auch im Rahmen der Betriebsratsarbeit zu stärken, möchte ich und möchten viele junge Menschen, auch die junge Gewerkschaft, dass das Wahlrechtsalter auf 16 Jahre ge­senkt wird.

Ich möchte dazu auch einen Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schatz, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht und Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitsverfassungsgesetz geändert wird (1442 d.B.), wird wie folgt geändert:

„1. Die bisherige Z 1 wird als Z 1a bezeichnet und es wird folgende Z 1 eingefügt:

‚1. In § 49 Abs. 1, § 52 Abs. 1 und § 53 Abs. 1 Z 1 wird jeweils die Zahl ‚18‘ durch die Zahl ‚16‘ ersetzt.‘

2. In Z 8 wird in § 264 Abs. 30 vor der Zeichenfolge ‚61 Abs. 1‘ die Zeichenfolge ‚49 Abs 1, 52 Abs 1, 53 Abs 1 Z 1,‘ eingefügt.“

*****

Noch einmal: Es geht darum, das Wahlalter bei den Betriebsratswahlen auf 16 Jahre zu senken. Das wäre für uns eine wichtige Begleitmaßnahme für die Verlängerung der Funktionsperiode. (Demonstrativer Beifall des Abg. El Habbassi.)

Schließlich noch ganz kurz zum Thema Kurzarbeit: Ja, es ist gut, dass das in das Dauerrecht übernommen wurde. Auch da gibt es aber wiederum einen Annex, nämlich die Möglichkeit des AMS, direkt auf die Daten des Melderegisters zuzugreifen. Argumentiert wird das Ganze damit, dass das AMS die Möglichkeit hat, verdeckte Lebensgemeinschaften aufzudecken.

Meine Damen und Herren! Wozu ist das für das AMS notwendig? – Das AMS will dann aufdecken, dass womöglich Frauen keinen eigenen Anspruch auf Notstandshilfe mehr haben, weil sie zusammen mit einem Mann in einer Wohnung leben. Wenn diese


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