Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 79

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einer schwachen Interessensvertretung und -wahrnehmung junger ArbeitnehmerInnen und Lehrlingen.

Denn Lehrlinge oder SchülerInnen, die nebenbei erwerbstätig sind, und andere jugend­liche ArbeitnehmerInnen können sich nur durch Jugendvertrauensräte in ihren betrieb­lichen Interessen vertreten lassen. Voraussetzung ist, dass es mind. fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen bzw. Lehrlinge im Betrieb gibt. Die zentrale Aufgabe des Jugend­vertrauensrates ist es u.a. die Einhaltung des ArbeitnehmerInnenschutzes bei Jugend­lichen zu beobachten und dem Betriebsrat rein beratend zur Seite zu stehen.

Als Jugendliche zählen derzeit nach dem Arbeitsverfassungsgesetz, jene junge Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sowie Lehrlinge, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Aus der Sicht der Grünen ist es zentral die betrieblichen Mitsprachemöglichkeiten von Jugendlichen durch ein volles Stimmrecht bei den Betriebsratswahlen auszuweiten. Damit können Jugendliche einerseits ihre Interessen auf betrieblicher Ebene adäquater artikulieren und andererseits Betriebsräte, dadurch dass sie auch von Jugendlichen gewählt werden, die Interessen der Jugendlichen aktiver vertreten.

Die gesellschaftliche Entwicklung zeigt deutlich, dass die politischen Partizipations­möglichkeiten für junge Menschen ausgeweitet werden. Seit 2008 können Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, bei den Nationalratswahlen wählen (vgl. Natio­nalratswahlordnung §21 (1)), ebenso ist Wählen ab 16 Jahren bei Gemeindewahlen und der EU-Wahl möglich.

Es daher schwer nachvollziehbar, warum die unmittelbare Mitsprache und Einfluss­möglichkeit auf der betrieblichen Ebene später ansetzt. Das ist jene Ebene der Mit­bestimmung, die die jungen Menschen am besten kennen. Im Betrieb können sie ihre Interessen konkret definieren und artikulieren. Daher wäre die Wirksamkeit der Mitbestimmung auch in hohem Maße effektiv für alle Beteiligten.

Jugendliche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sollen daher bei Betriebsver­sammlungen stimmberechtigt sein. Das passive und aktive Wahlalter für die Wahl des Betriebsrates sollte ebenso auf dieses Alter gesenkt werden. Die Struktur der Jugend­vertrauensräte soll in ihrer jetzigen Form bestehen bleiben. Das ist aus grüner Sicht sinnvoller als die Verlängerung der Tätigkeitsdauer von BetriebsrätInnen.

Gerade in der kleinbetrieblichen Struktur könnte durch die Stärkung der Mitsprach­möglichkeiten junger ArbeitnehmerInnen schon eine Anzahl von insgesamt fünf Beschäftigten (Lehrlinge und jugendliche ArbeitnehmerInnen und übrige Beschäftigte) zur Bildung eines Betriebsrates führen und so die betriebliche Interessensvertretung besser ermöglichen. Das ist aus Sicht der Grünen ein positiver Zusatzeffekt.

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Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Bundesminister Stöger zu Wort. – Bitte.

 


11.47.11

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Alois Stöger, diplômé|: Herr Präsident! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir schaffen mit diesen Gesetzesnovellen einige Schritte, um Menschen wieder in die Arbeit eingliedern zu können, wenn sie durch schwere Krankheiten lange Krankenstände haben.

Es ist tatsächlich so, dass wir das Prinzip Reha vor Pension stärken, damit wir auch Menschen, die krank geworden sind, wieder an den Arbeitsplatz bringen. Daher braucht


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