Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 89

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man auch garantiert, dass Angehörige des gehobenen Dienstes zumindest am Tag und auch in der Nacht anwesend sein müssen. Auch das ist, glaube ich, ein ganz wichtiger Beitrag für die Qualität in der Pflege und auch für die Pflegerinnen und Pfleger, weil es auch für sie wichtig ist, dass sie wissen, dass sie gut Dienst machen können.

Ich denke, es ist dies ein ganz, ganz wichtiger Beitrag, der hier von Bundesminister Stöger im Finanzausgleich sehr erfolgreich ausverhandelt wurde. Zusätzlich – und das freut mich ganz besonders – wird es jetzt auch Mittel für den Ausbau von Hospiz- und Palliativbetreuung geben. Dafür wird es in den nächsten Jahren vom Bund 18 Mil­lionen € geben. Das ist eine ganz, ganz wichtige Maßnahme, die wir gemeinsam in der Enquete „Würde am Ende des Lebens“ erarbeitet haben.

Ich möchte mich bei allen bedanken, die dazu beigetragen haben, und auch den beiden Damen, die oben sitzen, nämlich Liesl Pittermann und Frau Klasnic, die sich da in den Dienst der guten Sache gestellt haben, damit wir auch Palliativbetreuung und Hospizbetreuung wirklich flächendeckend umsetzen können. – Ihnen beiden ein herzliches Dankeschön! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Zusätzlich wird es auch Gelder für die 24-Stunden-Betreuung geben, eine Betreu­ungsform, die in Österreich sehr vielfältig angenommen wird. Rund 25 000 „Förder­fälle“ – unter Anführungszeichen – gibt es für die 24-Stunden-Betreuung; und auch da wissen wir, dass man darüber diskutieren muss, ob es ein gutes Modell ist. Es ist momentan das Modell, das viele Menschen wählen und das viele Menschen in ihrer Betreuungssituation und Pflegesituation wirklich gut unterstützt. Es ist, davon bin ich überzeugt, ein gutes Paket, das wir hier beschließen werden.

Ich darf noch folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Muchitsch, Wöginger, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Sozialausschusses 1448 der Beilagen über die Regierungsvorlage 1331 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Der eingangs bezeichnete Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. § 5 Abs. 2 lautet:

‚(2) Die Länder haben die ihr Bundesland betreffenden und für die Erstellung der Pflegedienstleistungsstatistiken erforderlichen Daten des Landes, der Gemeinden, ausgegliederter Rechtsträger und sonstiger Institutionen und Unternehmen sowie Vereine, die Pflegedienstleistungen erbringen (Leistungserbringer), jährlich ab dem Berichtsjahr 2011 bis spätestens 30. September des Folgejahres, erstmals bis 30. September 2012, der Pflegedienstleistungsdatenbank über eine von der Bundes­anstalt Statistik Österreich hierfür eingerichtete Online-Applikation auf elektronischem Wege unentgeltlich zu übermitteln.‘

2. In § 7 Abs. 6 Z 1 wird die Wortfolge ‚1. September‘ durch die Wortfolge ‚30. Sep­tember‘ ersetzt.

3. In § 7 Abs. 7 Z 1 wird die Wortfolge ‚1. September‘ durch die Wortfolge ‚30. Sep­tember‘ ersetzt.

4. § 11 Abs. 2 lautet:

 


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