Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 127

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Abgeordneten seitens der Planung einreden zu wollen, dass wir mit einem Plenartag auskommen. In Wirklichkeit bräuchten wir drei – aber seis drum!

Jetzt ist Schluss mit diesen prozeduralen Anmerkungen; es wird die Übung gelingen, einen Zusammenhang zwischen dem Finanzausgleich und den Länderfinanzen, damit in erster Linie auch den Haftungen, und der Bankenabgabe beziehungsweise der Senkung der Bankenabgabe herzustellen. Dies ist auch noch durchmischt mit einem sehr leidigen, aber letztlich doch sehr erfolgreich abgeschlossenen Thema im Sinne der Untersuchungen, nämlich jenem der zahlreichen Bankenskandale in Österreich und im Besonderen einem Speziellen.

Wie geht das? – Zuerst zum Finanzausgleich: Ich glaube, dem Herrn Bundesminister ist die Lust an diesem Thema auch schon vergangen; man mag es verstehen. Ich bin da ein bisschen großzügiger als die Vorredner der Opposition, allerdings muss man trotzdem ins Kalkül ziehen, dass das, wenn das für viele Jahre immer Voraus­normierungen sind, jetzt nicht so eine riesige Reform war, und den Einstieg in den Umstieg wird man sich auch anschauen müssen.

Ich kann Ihnen aber sagen, was mit Sicherheit nicht gelungen ist, weil es überhaupt fehlt: Selbst nach Ihrer Diktion wäre das Insolvenzrecht für Bundesländer schon längst anzugehen gewesen, das hätte da wunderbar dazugepasst. Das ist eine dringende Empfehlung von mehreren Fraktionen und dem Verfahrensrichter aus dem Unter­suchungsausschuss. Wir werden in dieser Legislaturperiode nicht lockerlassen, und immer wieder darauf hinweisen: Was haben wir dort herausdestilliert, nicht nur aufge­deckt, sondern auch gelernt? Und welche – im Übrigen: zahlreiche – Sanierungsvor­schläge gibt es, die von diesen Untersuchungen herrühren?

Das Insolvenzrecht für Länder hat man offensichtlich nicht einmal andiskutiert. Bei den Haftungsbeschränkungen ist ein bisschen etwas weitergegangen. Wir haben jetzt keine Zeit dafür, das auszuführen, das haben wir im Ausschuss gemacht. Das Glas ist eben immer noch halb leer oder sogar ein bisschen leerer.

Wichtig erscheint mir aber, dass wir auch bei all diesen Bemühungen feststellen müssen … (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Ja, und ich gehe direkt darauf ein, denn Sie haben es ja nur in einem Zwischenruf gegenüber meinem Kollegen Rossmann geäußert, fast nicht vernehmbar, nicht einmal für das Protokoll, glaube ich, mit dem Hinweis, dass man das vielleicht in den Landtagen machen könnte. Ich entnehme daraus, dass Sie sagen: Da gibt es ohnehin schon genug grüne Regierungs­beteiligun­gen et cetera.

Ich nehme das gern auf. Und das nächste Mal wird es auch anders laufen. Ich kann Ihnen nur sagen, dass die Machtverteilung in den Bundesländern zum Teil so ist, dass man dann, wenn man nicht ständigen direkten Kontakt mit dem Landeshauptmann und insbesondere mit den Finanzlandesrätinnen und Finanzlandesräten hat (Zwischenruf bei der ÖVP) – ja, es war so –, nicht richtig integriert ist. Wir sind auch auf Bun­desebene nicht wirklich eingeladen worden. Ich hätte das nicht wahrgenommen.

Da kann man natürlich sagen – das Problem hat man ja oft –: Okay, wir verhandeln das alles eher im Geheimen, denn dann kommt man mehr zum Abtauschen, auch im positiven Sinn. Wenn jeder überall zuschauen kann, dann kommt man nicht weiter, weil sich jeder sofort vor dem jeweils nächsten Schritt fürchtet; aber dass das am Schluss übrig bleibt, ist für uns nicht nur zu wenig, das geht zum Teil sogar in die falsche Richtung.

Da waren eben keine Grünen dabei. Das werden wir uns merken, und darauf werden wir künftig aufpassen, weil nämlich die Finanzlandesräte und ihre Landeshauptleute in diesen Konferenzen eines sind – und ich muss das leider wiederholen, das Copyright


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