Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 126

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des Pflegefonds langfristig vielleicht eine Pflegeversicherung brauchen würden, ob das nicht der vernünftigere Weg wäre. (Zwischenruf des Abg. Rossmann.) Man dürfte auch über die Kommunalsteuer nachdenken, über eine Aufteilung zwischen Wohnort und Arbeitsort der Arbeitnehmer. Ich kenne Städte, die haben mehr Kommunalsteuer, weil sie so viele Arbeitsplätze haben – mehr als Einwohner.

Über solche Dinge darf man nachdenken, aber unter dem Strich ist der Finanz­ausgleich ein guter Kompromiss im Sinne der Bevölkerung, im Sinne der Kommunen, der natürlich letztlich von jenen politisch zu tragen ist, die wirklich die Verantwortung schultern können, und das sind ÖVP und SPÖ. (Beifall bei der ÖVP.)

14.05


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.05.51

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wunderbar, die Koalition funktioniert bestens, wie eine sehr gute Ehe. Was die Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Haftungsobergrenzen betrifft: Die Haftungsober­grenzen sollen vereinheitlicht werden. Bund und Länder, dazu zählt auch Wien, dürfen künftig höchstens Haftungen in der Höhe von 175 Prozent ihrer jährlichen Einnahmen eingehen, Gemeinden bis zu 75 Prozent.

Lieber Kollege Obernosterer, du hast gesagt, 1,75 Prozent – es sind 175 Prozent. Das sieht die Haftungsobergrenzen-Vereinbarung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden vor.

Im Rahmen des Finanzausgleichs 2017 wurde vereinbart, die Haftungsobergrenzen einheitlich auszugestalten. Nun werden die unterschiedlichen Regelungen zusammen­geführt, und es wird eine einheitliche Vorgangsweise bei der Ermittlung der Haftungs­obergrenzen festgelegt. Die Haftungen werden künftig in drei Untergruppen gegliedert, das sind Haftungen für Banken, grundbücherlich besicherte Haftungen respektive Wohnbaudarlehen und sonstige Wirtschaftshaftungen. Aussagekräftig sind diese Unter­gliederungen meiner Ansicht nach nicht.

Berechnet wird nach einer einheitlichen Formel, die Basis dafür sind die Abgaben­einnahmen. Künftig werden die Haftungen auch im Rechnungsabschluss dargestellt. Herr Minister, das ist ein guter Ansatz. – Herzlichen Dank. (Beifall des Abg. Gerhard Schmid.)

14.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.07.29

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Meine Damen und Herren! Es ist uns gelungen, aufgrund einer nicht optimalen Planung der Ausschüsse und dieser Plenar­zeiten hier, dass wir so etwas wie das Finanzausgleichsgesetz, die Landeshaftungen, die Bundeshaftungen und die Gemeindehaftungen – das mag ja noch einen Zusam­menhang haben – und die Senkung der Bankenabgabe – das hat kaum jemand erwähnt – unter einem verhandeln.

Wir haben am Schluss, um diesen Schamott zu sanieren, all diesen Kompromissen zugestimmt, aber wir werden in Zukunft darauf schauen, dass wir wieder einen gescheiten Ausschussfahrplan für Budget- und Finanzausschüsse zusammenbringen, bei dem man nicht alles am Schluss zusammenkommen lässt, um dann noch den


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