Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 149

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den Zwischenruf getätigt hat: „Hier spricht der Alkohol!“ – Dafür erteile ich ihm einen Ordnungsruf. (Zwischenrufe bei Grünen und NEOS.)

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Damit gehen wir in der Debatte weiter.

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann zu Wort. – Bitte, Herr Abge­ordneter. (Abg. Rossmann – auf dem Weg zum Rednerpult –: Typisch Rädler!)

 


15.05.15

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanzminis­ter! Hohes Haus! (Unruhe im Sitzungssaal.) – Themenwechsel: Den Doppelbesteue­rungsabkommen werden wir zustimmen. (Abg. Kogler: Doppler!) – Doppler, ja! – Erlauben Sie mir aber, auch einige Worte zu den Änderungen der Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz zu sagen.

Wir erinnern uns an Frau Finanzministerin Fekter – Frau Fekter ist ja gerade nicht da –, dass diese sich über Jahre hinweg geweigert hat, den automatischen Informations­austausch im Zusammenhang mit der Zinsenrichtlinie anzuerkennen. Sie hat gekämpft wie eine Löwin, das hat ihr auch in der „Süddeutschen Zeitung“ den Titel „Jeanne d’Arc aus dem Süden“ eingetragen. Unterstützt wurde sie dabei vom ehemaligen Bundes­kanzler Faymann, der die Oma und das Sparbuch der Oma vorgeschoben hat, obwohl das Sparbuch der Oma damit überhaupt nichts zu tun hatte. – Seis drum.

Schließlich und endlich wurde ein Abkommen mit Liechtenstein und der Schweiz gemacht und damit auch gleichzeitig eine anonyme Pauschalbesteuerung für Steuer­flüchtlinge beschlossen. Wir haben das nie verstanden, und jedem Steuerehrlichen sind doch die Haare zu Berge gestanden. Gleichzeitig hat man damit natürlich auch europäische Lösungen verhindert.

Unter dem Druck der Europäischen Union, der OECD und vielen anderen Staaten hat Österreich endlich einlenken müssen, nimmt am automatischen Informationsaustausch ab 2018 erstmals teil. Wir haben diesem bei den Verhandlungen über die Änderung des Bankgeheimnisses im vergangenen Jahr in der Tat zugestimmt. Damit – könnte man meinen – sind die beiden Steuerabkommen mit Liechtenstein und mit der Schweiz obsolet und könnten aufgehoben werden. – Das ist aber keineswegs so.

Kommen wir zu Liechtenstein! Die Änderung sieht vor, dass das Abkommen für am 31. Dezember 2016 bestehende Vermögensstrukturen nicht angewendet wird, da die bestehende anonyme Pauschalbesteuerung eine gleichwertige missbrauchsresistente Maßnahme darstelle. – Dafür fehlt mir, ehrlich gesagt, das Verständnis, denn das führt letztendlich dazu, dass die geringe Pauschalbesteuerung mit Liechtenstein weiterhin eine Ungleichbehandlung mit österreichischen Steuerpflichtigen nach sich zieht. Dage­gen sind wir natürlich sehr, denn das ist ein Schlag ins Gesicht der Steuer­ehrlichen. Im Ausschuss konnten Sie, Herr Finanzminister, unsere Zweifel diesbezüg­lich nicht ent­kräften.

Zum Abkommen mit der Schweiz: Auch da sollte man meinen, das könnte ersatzlos aufgehoben werden. Es ist in der Tat auch so, es wird ja aufgehoben, aber die ganze Sache hat einen Haken, denn es gibt eine Kernbestimmung, die besagt, dass über alle im Abkommen als vertraulich bezeichneten Sachverhalte Stillschweigen bewahrt wird und dass alle Rechtsverhältnisse, die durch das Abkommen entstanden sind, auch weiterhin Gültigkeit haben.

Das läuft darauf hinaus, dass vergangene Fälle von Steuerflucht nicht mehr zurück­verfolgt werden können. Damit leistet man sozusagen jenen, die damals in die Steuer-


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