Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 169

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Wichtig ist – darauf wurde schon hingewiesen –, dass diese Kronzeugenregelung auch klarstellt, dass der staatliche Strafanspruch keine Ware ist, über die man dealen kann, sondern es ist eine Regelung, die darauf aufbaut, dass derjenige, der wirklich von sich aus in die Legalität zurückkehren will und auch bereit ist, der Strafverfolgungsbehörde dabei behilflich zu sein, Dinge aufzudecken, die man sonst nicht hätte aufdecken können, dafür mit entsprechender Nachsicht im Bereich der Sanktionen belohnt wer­den soll. Das ist sinnvoll, das ist, glaube ich, auch wirklich das, was gewünscht war. So gesehen ist das etwas, worüber man sich eigentlich nur freuen kann. Ich freue mich auch darüber, dass es eine so breite Zustimmung dazu gibt.

Es gibt bei den sonstigen Regelungen, die da enthalten sind, auch noch einiges, was schon erwähnt worden ist, auch die Umsetzung der Richtlinie betreffend Rechts­beistand mit der verbesserten Möglichkeit der Beistellung von Pflichtverteidigern in bestimmten Fällen. Das macht Sinn, auch das ist neu.

Was auch neu ist, das ist an sich auf den ersten Blick eine Kleinigkeit, aber nicht unwichtig, denke ich, nämlich dass bei den ersatzpflichtigen Kosten des Strafver­fahrens jetzt auch ausdrücklich die Kosten der Überstellung für den Fall der Über­nahme der Strafvollstreckung in anderen Ländern inkludiert sind. Insbesondere innerhalb der Europäischen Union ist es in der letzten Zeit ja gelungen, Steigerungen bei den Zahlen dieser Überstellungen zu erzielen. So gesehen ist auch das etwas, das sehr positiv ist, und ich bin froh, dass wir so weit sind, wie wir jetzt sind.

Hinsichtlich des zweiten Punkts, die Artikel-15a-Vereinbarung, muss ich schon sagen, das, was hier von den Kollegen Stefan und Lausch vorgebracht wurde, ist grund­sätzlich völlig richtig. Es wäre anzustreben, und das habe ich von Beginn meiner Tätigkeit an auch gesagt, dass wir eine normale Versicherung – ganz normal sozialver­sicherungsrechtlich abgesichert –, eine Gebietskrankenkassendeckung für die Häft­linge und die notwendige medizinische Betreuung haben. Das macht schon Sinn.

Ich sage Ihnen ganz offen, ich habe von Beginn an versucht, das zu erreichen. Ich habe zuerst mit dem damaligen Präsidenten des Hauptverbandes der Sozialver­siche­rungsträger gesprochen. Kaum war ich mit ihm näher im Gespräch und kaum haben wir zu verhandeln begonnen, wurde er Finanzminister. Dann kam der nächste Präsi­dent des Hauptverbandes, der auch nicht sehr lange in dieser Funktion blieb. Erst vor wenigen Wochen habe ich mit der jetzigen Präsidentin gesprochen, die das Anliegen auch durchaus positiv sieht.

Es ist eine Frage der Finanzierung, und da, das muss ich schon sagen, muss man ja auch daran denken, dass es da eigentlich – in letzter Konsequenz zu Ende gedacht – um denselben Topf geht, es geht um öffentliche Gelder. Was Sie letztlich den Sozial­versicherungsträgern wegnehmen, das brauchen diese unter Umständen eben dann auch in irgendeiner Form – und umgekehrt: Was wir dort hineinzahlen, das tut denen wieder gut. Also letztlich ist es eine Frage der Umschichtung innerhalb verschiedener Institutionen, die allesamt auf öffentliche Gelder angewiesen sind.

Ich sehe aber schon, dass es auch ein psychologisches Problem gibt – das ist keine Frage –, dass es aus verschiedensten Gründen, nicht nur aus ökonomischen Gründen, sinnvoll wäre, da eine ASVG-Versicherung unter Ausschluss der Mitversicherung von Angehörigen zu haben. Das ist das, was ich von Anfang an umzusetzen versucht habe, das will ich auch weiterhin. Insofern ist das Anliegen, das hier von den Kollegen Stefan und Lausch vorgebracht und artikuliert wurde, völlig berechtigt.

Wir sind noch nicht so weit, und solange wir nicht so weit sind, das sage ich Ihnen ganz offen, bin ich froh darüber, dass wir mit dieser Artikel-15a-Vereinbarung jetzt eben doch deutlich mehr an Kosten refundiert bekommen, die wir ja zuvor den Ländern durch die Bezahlung der Leistungen ihrer Krankenanstalten überwiesen haben. Ich


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