Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 168

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Engagement unserer damaligen Justizministerin Berger den Weg von Frankreich zurück nach Wien gefunden hat, oder an den Fall Peter Rosenstingl, der unter anderem auch Kassier eines Parlamentsklubs war (Abg. Öllinger: Welcher Partei?) und vom Urlaubsparadies Fortaleza heimgeholt wurde, um seiner Strafe zugeführt zu werden.

Wie problematisch die Umsetzung eines Haftbefehls ablaufen kann, zeigt auch das Beispiel des vielleicht berühmtesten Falls aller Zeiten, nämlich von Edward Snowden, einem US-Amerikaner, der in seiner Heimat als Hochverräter gilt, der in Schweden als Sexualstraftäter per Haftbefehl gesucht wird und in weiten Teilen der Welt aber eigentlich als Held gilt und 2014 auch für den Friedensnobelpreis nominiert wurde.

Wir sehen, dass die Frage der Auslieferung im Rahmen der Strafverfolgung sehr heikel ist, weil nicht nur Justizsysteme, sondern auch Wertesysteme aufeinandertreffen. Im vorliegenden Entwurf werden unsere sehr hohen Rechtsstandards nicht nur gewähr­leistet, sondern auch noch erweitert. Das heißt, der Vollzug des europäischen Haft­befehls hat sich seit nunmehr über 13 Jahren bewährt und wird in dieser Novelle weiter verbessert. Die Rechtmäßigkeit wird über einen Rechtsbeistand gewährleistet, das ist heute schon erwähnt worden, und über eine Art Journaldienst der Rechtsan­walts­kammer auch organisatorisch garantiert. Das heißt, während der Auslieferung kann sichergestellt werden, dass in dem Land, in das die betroffene Person ausgeliefert wird, auch für einen adäquaten Rechtsbeistand gesorgt wird.

Ein rascher Vollzug von Haftbefehlen ist im Sinne der Beschuldigten wichtig, und dem ist nichts entgegenzuhalten. Es bleibt zu hoffen, dass dieses europäische Modell auch in anderen Teilen der Welt bei der Verbesserung von Standards inspiriert und dass es weitergeführt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.04


Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Bundesminister Dr. Brandstetter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


16.04.40

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete! Was die Thematik der Kronzeugen­regelung betrifft, so bin ich sehr froh darüber, dass es gelungen ist, heute hier eine Regelung zur Abstimmung bringen zu können, die wirklich auf der Höhe der Zeit ist. Sie ist sicher europaweit führend, das wage ich zu sagen. Die Vorsitzende des Justiz­ausschusses, Frau Abgeordnete Steinacker, hat schon die wesentlichen Punkte hervorgehoben. Alles, was bei der bisherigen Kronzeugenregelung als Mangel kritisiert wurde, können wir mit dieser Regelung nach bestem Wissen und Gewissen beseitigen. Es ist ein verbesserter Rechtsschutz in beide Richtungen gegeben, für den Kron­zeugen, dem eben diese Position verweigert wird, genauso wie für den Fall, dass jemand die Kronzeugenstellung bekommt, der sie rechtmäßigerweise vielleicht nicht bekommen soll.

Abgesehen von der Problematik der zivilrechtlichen Haftung, die unangetastet geblie­ben ist – da sehe ich schon das Argument des Kollegen Steinhauser, er hat schon recht, dass es überlegenswert wäre, hier auch noch ein Haftungsprivileg im zivil­rechtlichen Bereich, in welche Richtung auch immer, anzudenken –, ist das wirklich eine Regelung, über die wir uns freuen können. Damit kann die Kronzeugenregelung in deutlich verbesserter Form – Ihre Zustimmung vorausgesetzt – auch für die nächsten fünf Jahre fortgesetzt werden. Sie hat uns einiges gebracht, es gab noch nicht allzu viele Fälle; wir werden sehen.

 


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