Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 167

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Polizei und Justiz gibt; andererseits die Möglichkeit der Diversion im Erwachs­enen­strafrecht bei fahrlässigen Tötungsdelikten im Familienkreis. Das ist natürlich ein sehr emotionales Thema, es ist aber trotzdem jedenfalls sachgerecht, wie wir das hier regeln, weil die Menschen, denen so ein Unglück widerfährt, nicht nur, wie die Kollegin Steinacker gesagt hat, wahrscheinlich ohnedies ihr ganzes Leben lang gestraft sind und mit diesem Schicksal kämpfen müssen, sondern weil es darüber hinaus auch wirklich keinen einzigen general- oder spezialpräventiven Grund geben kann, hier eine Strafe aussprechen zu müssen.

Was mit dieser Regierungsvorlage aber vor allem erfolgt, ist eine Weiterentwicklung der Kronzeugenregelung. Die Kronzeugenregelung, das haben wir schon gehört, hat vielleicht nicht den ultimativ idealen Start gehabt, was aber nicht an der Umsetzung lag, sondern daran, dass es so wenige Anwendungsfälle gab. Ich glaube trotzdem, dass sie ein sehr effektives, effizientes und probates Mittel sein kann, um entsprechen­den Befugnismissbrauch und entsprechende Korruptionsdelikte aufzudecken – und das, obwohl die Kronzeugenregelung natürlich in einem Widerspruch und einem Spannungsverhältnis zur grundsätzlichen Rechtstradition in Österreich steht, nämlich einerseits zum Verfolgungszwang, andererseits zum Rechtsstaatlichkeitsprinzip, zum Gleichheitssatz.

Das ist natürlich eine gewisse Art von Sonderbehandlung, die dieses Spannungs­verhältnis erzeugt. Nichtsdestotrotz ist es gut, dass wir sie haben, und im Gegensatz zu den Grünen bin ich der Meinung, dass genau deswegen auch die Befristung gut ist. Weil es eben so wenige Anwendungsfälle gab, wissen wir immer noch nicht, wie die Ideallösung der Kronzeugenregelung ausschaut. Wir müssen uns noch einmal an­schauen, ob man das entsprechend besser machen kann, wie man es am prakti­kabelsten machen kann, wie man es am effizientesten machen kann. Deswegen brauchen wir auch diese Weiterentwicklung, um am Schluss zu sehen, wie wir denn am besten gegen Korruption und organisierte Kriminalität vorgehen können.

Genau deswegen freue ich mich auch schon, dass wir das in fünf Jahren wieder einer Evaluierung zuleiten werden, dass es hoffentlich wieder eine Studie geben wird, Herr Bundesminister. Ich hoffe, dass wir Abgeordnete sie dann sofort zugestellt bekommen und nicht erst darum bitten müssen. Sektionschef Pilnacek hat damals, glaube ich, gesagt, man solle ja nicht die falschen Schlüsse daraus ziehen, weshalb wir sie nicht bekommen haben. Wir haben sie nachher auch bekommen, um entsprechend die richtigen Schlüsse zu ziehen. Wichtig ist, dass wir sie sofort haben.

Es ist eine gute Regelung, und wir werden sie in fünf Jahren noch einmal evaluieren. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Zinggl.)

16.01


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


16.01.17

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Gesetzesänderungen berühren unter­schiedliche Bereiche der Strafverfolgung, und ich möchte einen Blick auf die Materie der Haftauslieferung werfen. Dieser Teil der Strafverfolgung spielt nämlich in der öffentlichen Wahrnehmung eine sehr große Rolle und wird auch mit dem Funktionieren der staatlichen Verfolgung in Verbindung gebracht.

Es gibt immer wieder Fälle, die sehr stark im öffentlichen Interesse stehen. Sicherlich können sich einige von Ihnen auch recht gut an Fälle der jüngeren Geschichte erin­nern, zum Beispiel an den Fall Helmut Elsner, einem Bankier, der durch hartnäckiges


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