Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 166

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Eine sehr sinnvolle Novelle, daher werden wir zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)

15.56


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.

 


15.56.25

Abgeordneter Rupert Doppler (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! TOP 38: Eine Artikel-15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern über die Abgeltung stationärer medizi­nischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstalten für Insassen von Justizanstalten soll geändert werden.

Ich habe zuerst gehört – ich glaube, vom Kollegen Jarolim –, und ja, es stimmt, Herr Minister, und ich meine, es muss auch ein Lob ausgesprochen werden, denn Sie haben Vorschläge des Rechnungshofes vorbildlich und innerhalb kurzer Zeit umge­setzt, und dafür gebührt auch ein Dankeschön. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Medizinische Versorgungsleistung: Die Strafvollzugsverwaltung wird mit den Krankenversicherungsträgern gleichgestellt. Da würde mich interessieren, Herr Minister: Was heißt das genau und konkret?

Erstmals wurde im Jahr 2003 eine Vereinbarung mit den Ländern abgeschlossen, um im Ergebnis eine Gleichstellung des Bundes mit den Krankenversicherungsträgern herzustellen. Berechnungsbasis dieser Vereinbarung waren die Krankenhauskosten der Strafvollzugsverwaltung des Jahres 2000.

In weiterer Folge wurde diese Vereinbarung immer wieder verlängert, das haben wir schon gehört. Konkret soll das nun durch die Anhebung des jährlichen Pauschal­betrages der Länder von 8,5 Millionen € auf 12,7 Millionen € angeglichen werden, soll die ursprüngliche Gleichstellung mit den Krankenversicherungsträgern teilweise wie­derhergestellt werden. – Da würde mich auch interessieren, was Sie dazu sagen, wenn Sie sagen, genau so muss es hergestellt werden. Die jetzige Regelung in dieser Form ist bei Weitem nicht in Ordnung.

Eines muss ich schon sagen, Herr Kollege Jarolim: Sie haben ja die Ausführungen des Kollegen Lausch wunderbar ergänzt, aber es kann sicher nicht in Ordnung sein, wenn die Häftlinge wie Zweite-Klasse-Patienten, oder wie Klasse-Patienten, behandelt werden. Ich glaube, das ist nicht in Ordnung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeord­neten der FPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Zweite Klasse oder erste Klasse?)

15.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Dr. Scherak. – Bitte.

 


15.58.34

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Vielleicht zur Klarstellung: Bei der Frage der Krankenversorgung von Häftlingen geht es nicht darum, ob diese besser als Justizwachebeamte versorgt werden, sondern dass sie einfach teurer sind und teurer kommen – da hat die FPÖ einen richtigen Punkt angesprochen. Es geht aber nicht darum, dass sie besser oder schlechter versorgt werden.

Wir regeln in dieser Regierungsvorlage sehr viele wichtige, sinnvolle Dinge: einerseits die Umsetzung der Rechtsbeistand-Richtlinie, die die Möglichkeit schafft, dass es einen effektiven Grundrechtsschutz für Beschuldigte schon vor der Befragung durch


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite