Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 177

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da nicht um finanzielle Interessen von Unternehmern geht, die offengelegt werden sollen.

Um welche Interessen geht es da? – Um ökologische Fragen, soziale Fragen und Fragen der ArbeitnehmerInnenbelange; diese sollen offengelegt werden. Weil hier so getan wird, als hätte das keinen Mehrwert: Natürlich hat es einen Mehrwert, wenn ein Unternehmen transparent macht, dass es ein kinderfreundliches Unternehmen ist, dass es beispielsweise besondere Kinderbetreuungseinrichtungen anbietet, dass es besonders umweltschonende Produktionsformen verwendet, dass es Menschenrechts­standards in der Lieferkette einhält. All das sind nichtfinanzielle Informationen, die zukünftig transparent offengelegt werden.

Ich sage: Eigentum verpflichtet! Es gibt bei uns Privateigentum, aber Eigentum ver­pflich­tet, und Eigentum zu haben, heißt auch, Gemeinwohlinteressen wahrzunehmen und darüber transparent zu berichten, wie man mit diesen Gemeinwohlinteressen umgeht, weil es in Wirklichkeit eine Steuerung im positiven Sinn ist, dass Unternehmen aufgrund dieser Transparenz beginnen, ökologisch und sozial zu handeln – was ja wir alle wollen.

Das Problem jetzt ist: Es gibt Vorreiter, die machen das freiwillig; das ist sehr lobens­wert. Es gibt aber andere, die machen das nicht. Jetzt soll dieses Gesetz in einem bestimmten Rahmen – nämlich Unternehmen von öffentlichem Interesse, die mehr als 500 MitarbeiterInnen haben – dazu verpflichten.

Das Gesetz hat aber einen wesentlichen Nachteil: Es gibt keine Standards dafür, wie diese Offenlegung ausschauen soll; das heißt, mangels Standardisierung gibt es auch kein Verfahren, nach dem offengelegt wird. Die Konsequenz ist: Es gibt keine Ver­gleich­barkeit, weil jeder irgendetwas offenlegt.

Die dritte Konsequenz ist, es gibt keine Überprüfbarkeit. Damit wird die gute Idee des Nachhaltigkeitsziels der UN ad absurdum geführt; denn wenn man diese Standards nicht einhält, treten zwei Probleme auf: erstens Greenwashing – man berichtet irgend­etwas –; zweitens: Diejenigen, die es ordentlich machen, haben einen Wettbewerbs­nachteil gegenüber jenen, die das schlampig machen. Wir werden daher einen Antrag stellen, den ich verlesen muss, der zum Ziel hat, dass diese Vergleichbarkeit und Standardisierung hergestellt wird.

In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage in 1355 der Beilagen wird wie folgt geändert:

„1. In Artikel 1, Ziffer 5 lautet § 243b Absatz 5 wie folgt:

‚(5) Die Gesellschaft hat sich bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung auf nationale, unionsbasierte oder internationale Rahmenwerke zu stützen. Zu diesem Zweck wird der Bundesminister für Justiz ermächtigt, nach Maßgabe der Kriterien der Ganzheitlichkeit, Messbarkeit, Vergleichbarkeit, Verständlichkeit, Verbindlichkeit, Überprüfbarkeit und Öffentlichkeit, jene Rahmenwerke namhaft zu machen, die alle Anforderungen nach Absatz 2 und Absatz 3 erfüllen.‘

2. In Artikel 1, Ziffer 12 lautet § 267a Absatz 5 wie folgt:

 


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