Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 178

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‚(5) Das Mutterunternehmen hat sich bei der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung auf die auf Basis der Verordnungsermächtigung gemäß § 243b Absatz 5 namhaft gemachten nationalen, unionsbasierten oder internationalen Rahmenwerke zu stüt­zen.‘“

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Das alles soll sicherstellen, dass diese Nachhaltigkeitsberichte standardisiert sind, vergleichbar sind und dass die nötige Transparenz auch dafür sorgt, dass beispiels­weise Anleger, die Öffentlichkeit und die KonsumentInnen diese Unternehmen nach diesen Kriterien vergleichen können.

Ich möchte noch einen Punkt zu einem zweiten Gesetz erwähnen, das ist das Berufsrechts-Änderungsgesetz. Der Kollege vor mir hat einen Abänderungsantrag eingebracht. Es geht, kurz gefasst, um die Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Rechtsanwälte, Notare haben gewisse Sorgfaltspflichten. Bei Politikern, bei politisch exponierten Personen sind diese Sorg­faltspflichten höher, so sieht es diese Richtlinie vor.

Bisher war die Formulierung immer so, dass Parlamentsmitglieder von dieser Richtlinie umfasst sind. Nun kommt aber in letzter Minute ein Abänderungsantrag, in dem es heißt, als Parlamentsmitglieder gelten nur Mitglieder des Nationalrates und des Bun­desrates, die Landtagsabgeordneten nicht. Das sehe ich anders. Unter Parlaments­mitgliedern wird man in der Regel die Mitglieder gesetzgebender Körperschaften und nicht bloß Abgeordnete verstehen. Daher halten wir das für eine Einschränkung.

Man kann darüber diskutieren, ob man das will oder nicht; aber zwei Minuten vor der Abstimmung so einen Antrag einzubringen, im Ausschuss darüber kein Wort zu sagen, geht mit uns sicher nicht.

Herr Minister! Wir haben dieser Regierungsvorlage im Ausschuss zugestimmt, werden aber hier jetzt nicht mehr zustimmen, denn das ist mit uns nicht möglich. Das ist keine saubere parlamentarische Vorgangsweise. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

16.34


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (1355 d.B) betreffend ein Bundes­gesetz, mit dem zur Verbesserung der Nachhaltigkeits- und Diversitätsbe­richterstat­tung das Unternehmensgesetzbuch, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz geän­dert werden (Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz, NaDiVeG) (1406 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (1355 d.B) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Verbes­serung der Nachhaltigkeits- und Diversitätsberichterstattung das Unternehmensge­setzbuch, das Aktiengesetz und das GmbH-Gesetz geändert werden (Nachhaltigkeits-


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