Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 176

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Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzesvorschlag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 1 Z 17 lautet § 8f Abs. 2 Z 2:

„2. Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bun­desrates;“

2. In Art. 1 Z 76 wird in § 60 Abs. 4 erster Satz das Zitat „§ 34 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 6, Abs. 2 und 4 bis 6“ durch das Zitat „§ 34 Abs. 1 Z 1 und 3 bis 6, Abs. 2 bis 6“ ersetzt.

3. In Art. 2 Z 20 lautet § 36f Abs. 2 Z 2:

„2. Parlamentsabgeordnete oder Mitglieder vergleichbarer Gesetzgebungsorgane; im Inland betrifft dies insbesondere die Abgeordneten des Nationalrates und des Bun­desrates;“

4. In Art. 8 Z 15 wird in § 16h zweiter Satz das Zitat „8 Abs. 2“ durch das Zitat „8 Abs. 3“ ersetzt.

Begründung

Zu Z 1 und 3 (§ 8f Abs. 2 RAO und § 36f Abs. 2 NO)

Bei der Definition der inländischen Personen, die als politisch exponiert einzustufen sind, sollte auch die Umsetzung in anderen vergleichbaren Mitgliedstaaten Berücksich­ti­gung finden, um einen bestmöglichen einheitlichen Standard in Europa anzustreben. Eine zu weite Definition würde zu einer zu hohen Zahl an Personen führen, auf die verstärkte Sorgfaltspflichten anzuwenden sind, sodass die Kreditinstitute ihre Res­sourcen nicht entsprechend dem risikoorientierten Ansatz einsetzen könnten.

Zu Z 2 und 4 (§ 60 RAO und § 16h SDG)

Dabei handelt es sich um (Zitat-)Berichtigungen.

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. – Bitte.

 


16.29.04

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Meine KollegInnen haben es vorhin schon erwähnt: Es geht um drei Gesetze, die hier jetzt in Summe diskutiert werden. Ich möchte mich schwerpunktmäßig auf das Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbes­se­rungsgesetz konzentrieren.

Dieses Gesetz geht auf die UN-Nachhaltigkeitsziele zurück. Die Idee der UN-Nach­haltigkeitsziele ist, dass alle Akteure, staatliche wie private, einen Beitrag zur Nach­haltigkeit leisten; nur dann, und das ist Nachhaltigkeit, wird sich unsere Lebensqualität verbessern, werden sich unsere sozialen Lebensbedingungen verbessern, werden sich unsere ökologischen Lebensbedingungen verbessern. In Umsetzung dieser UN-Nachhaltigkeitsziele hat dann die Europäische Union diese Richtlinie erlassen.

Diese Richtlinie macht etwas sehr Sinnvolles. Sie sagt: Ein Unternehmen hat wirt­schaftliche Informationspflichten, muss wirtschaftliche Kennzahlen offenlegen. Das ist unbestritten. Es ist aber auch gesagt, und das ist der Inhalt dieser Richtlinie, dass es


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