Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 188

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Wir wollen also nicht haben, dass die Frage, ob ein Schaden ohne zusätzliche Schulden beglichen werden kann oder nicht, davon abhängt, ob die betroffene Person wohlhabend ist oder nicht.

Die Mindestversicherungssumme wird daher zu Recht angepasst. Man kann schon darüber streiten oder reden, dass sie vielleicht noch höher sein sollte. Es ist aber richtig und wichtig, dass im Zuge dieser Änderung die Mindestversicherungssumme erhöht wird. Der Schutz wird verbessert, und der Nutzen ist ein doppelter.

Die Person, auf deren Auto das andere aufgefahren ist, bekommt nun eher den Schaden ersetzt und muss nicht mehr mit der anderen Person darum streiten. Die Person, die den Unfall verursacht hat, muss den Schaden nun nicht mehr selbst be­gleichen und wird dadurch weniger dem Risiko ausgesetzt, Schulden zu machen oder gar in die Armut zu fallen.

Durch dieses Gesetz wird die Mindestversicherungssumme deutlich erhöht und die Situation jeder einzelnen Autofahrerin und jedes einzelnen Autofahrers verbessert. Wichtig ist auch: Es ist durch diese Maßnahme, so wurde es uns versichert, keine Erhöhung der Prämien zu erwarten. Das bedeutet für uns Konsumentinnen und Konsumenten, für uns Autofahrerinnen und Autofahrer einen höheren Versicherungs­schutz bei gleichbleibender Prämie. Das ist ein Erfolg für uns. (Beifall bei der SPÖ.)

17.01


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


17.01.50

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich auf die NFI-Richtlinie. Aus einer relativ schlechten Richtlinie ist auch durch die nationale Umset­zung keine bessere geworden – so kann man es meiner Meinung nach kurz resü­mieren.

Es wäre eine Chance für einen wirklichen Paradigmenwechsel gewesen: weg von reinem Profit, von reinen wirtschaftlichen Zahlen, hin zu einer unternehmerischen Verantwortung, die auch Impacts auf Umwelt, Menschenrechte, Arbeitsrechte und Sozialpolitik implizieren und diese der Publizitätspflicht hätte unterwerfen können. Es werden jetzt nur ungefähr 125 österreichische Unternehmen davon betroffen sein, denn nur die haben mehr als 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich denke, es wäre ein guter Schritt gewesen, die unternehmerische Verantwortung mehr auszu­bauen.

Ja, es ist richtig, es geht letztendlich auch um die Umsetzung der Guiding Principles der UN, der Guiding Principles zu Menschenrechten, Menschenrechtsverantwortung und Unternehmen.

Das Problem sind eben genau diese Principles. Kollege Scherak, es geht eben nicht darum, dass ich mir zum Beispiel das Label Kinderfreundlichkeit aufklebe oder das plakatiere, sondern es geht um Transparenz und gleiche Benchmarks. Es geht nicht um eine weitere Behübschung von Firmen durch Corporate Social Responsibility, die nicht viel bringt, sondern um Klarheit und Vergleichbarkeit.

Das ist leider mit dieser Richtlinie und auch mit der nationalen Umsetzung nicht gelungen. Es ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber ich denke, da haben wir sowohl auf EU-Ebene als auch in Österreich noch einiges vor, um auch die Interessen der KonsumentInnen, was diese Parameter betrifft, wirklich zu bedienen. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)

17.03

 


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