Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 187

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lichkeitsrate reduziert und das Bildungsniveau weltweit allgemein erhöht werden soll. Damit war man grosso modo erfolgreich, es wurde tatsächlich viel erreicht, beim Stillen des Hungers und bei ähnlichen Dingen.

Die Nachfolgeziele sind die Sustainable Development Goals, also die UNO-Nachhal­tigkeitsziele, die eben gesundheitliche Aspekte, Wasserversorgung der Menschen, genug Nahrungsmittel und Ähnliches betreffen, denen alle Staats- und Regierungs­chefs zugestimmt haben. Sie haben gesagt, diese Dinge sollen fortgesetzt werden. Zuletzt wurde in Paris der Weltklimavertrag abgeschlossen. Das alles verpflichtet die Staaten und alle Gesellschaftsbereiche, aktiv etwas zu tun.

In diesem Lichte muss man diese Nachhaltigkeitsberichte sehen, weil es sehr wohl einen Sinn ergibt, dass derartig große Unternehmen einen Bericht darüber liefern, wie ökologisch ihr Fußabdruck ist, wie man es mit der Reduktion der schädlichen Treib­hausgase und ähnlichen Dingen hält. Das ist sinnvoll.

Was uns von der ÖVP von den Grünen unterscheidet, ist, dass wir sagen, es soll natürlich rechtsverbindlich, aber trotzdem freiwillig und nicht staatlich reglementiert sein. Da treffen wir uns bei dem, was Kollege Scherak gesagt hat, beim freien Wett­bewerb. Ein Unternehmen, das etwas für die Umwelt, für die Gesellschaft tut, soll das durchaus auch sagen. Es soll da auch ein Wettbewerb der positiven Ideen entstehen. In diesem Sinne halte ich es für sinnvoll, weil wir auf der europäischen Ebene und letztendlich weltweit einen derartigen Wettbewerb brauchen, weil viele Menschen sehr wohl auf derartige Produkte schauen und bereit sind, diese auch zu konsumieren, wenn sie eben ökologisch und sozial erzeugt werden. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

16.58


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.

 


16.58.27

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich nehme jetzt als Dritte im Bunde Bezug auf die Erhöhung der Mindestversicherungssumme, welche unter anderem das Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsgesetz festlegen soll und wird.

Im Oktober 2016, sehr geehrte Damen und Herren, waren in Österreich 6 657 784 Kraft­fahrzeuge zugelassen. Jedes dieser Fahrzeuge kann irgendwann in einen kleineren oder größeren Unfall verwickelt sein. Oft entstehen Unfälle schon aufgrund von kleinsten Unachtsamkeiten. Man schaut vielleicht einmal auf das Handy – das sollte man zwar nicht tun, aber all diese Sachen kommen vor, und sie können jedem von uns passieren.

Laut Statistik Austria gab es im Jahr 2015 37 960 Verkehrsunfälle mit Personen­schaden. Die Zahl an tatsächlichen Verkehrsunfällen, auch ohne Personenschaden, ist mit Sicherheit um vieles höher. Ein Beispiel: Nehmen wir an, man fährt nach der Arbeit am Nachmittag nach Hause und plötzlich kollidiert das Fahrzeug hinter einem mit der Rückseite des eigenen Autos. Der Schaden wird festgestellt, doch die Versicherung deckt ihn nicht zur Gänze, weil die Mindestversicherungssumme zu niedrig war.

Der Rest wird dann von der Person beglichen, die aufgefahren ist, oder er sollte von dieser Person beglichen werden. Man selbst muss sich nun um die Bezahlung dieses Restgelds kümmern, was zusätzliche Arbeit bedeutet. Der Person, die aufgefahren ist, entstehen zusätzliche Kosten, die im schlimmsten Fall sogar dazu führen können, dass er oder sie Schulden aufnehmen müsste, eventuell kann er oder sie das aber nicht einmal. (Präsident Kopf übernimmt den Vorsitz.)

 


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