Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 186

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Aus diversen Publikationen ist jedoch abzuleiten, dass Kosten für beispielsweise gesundheitliche Langzeitschäden und daraus resultierende Langzeitpflege mit dieser Anpassung nicht gedeckt werden können. Ähnlich verhält es sich bei Sachschäden und Personenschäden bei Eisenbahn- oder Busunfällen mit zahlreichen Verletzten.

Im Zeitalter eines hochwertigen Gesundheits- und Pflegewesens auf hohem Preis­niveau erscheinen die vorgesehenen Mindestversicherungssummen als nicht aus­reichend, sodass auf privater Ebene gegenzusteuern ist. – Danke.

16.53


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


16.53.32

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Der primäre Fokus der Vorlage, die sich mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz be­schäftigt, ist die Umsetzung der Vierten Geldwäscherichtlinie. Wir setzen diese hiermit vorzeitig um, damit auch den Betroffenen genügend Zeit für die Umsetzung bleibt. Der Fokus liegt auf der Rechtsklarheit, der Rechtssicherheit sowohl für die Rechtsanwälte als auch für die Notare, aber insbesondere auch für die Mandanten, im Hinblick auf ihre Beziehungen zu den Anwälten und Notaren.

Die Richtlinie sieht vor, in der Notariatsordnung, in der Rechtsanwaltsordnung hin­sichtlich der Pflichten der Berufsträger eine Anpassung auf aktuelle unionsrechtliche und internationale Anforderungen bei der Bekämpfung der Geldwäsche und Terroris­musfinanzierung vorzunehmen, und dies unter besonderer Beachtung der Rolle der Rechtsanwälte und Notare. Daneben gibt es Änderungen und Verbesserungen des Rechtsbeistands, insbesondere was die Regelungen für Frauen in diesen Berufen betrifft. Als Stichworte seien hier eine bessere Anrechnung von Kindererziehungszeiten und gewisse Beitragsbefreiungen genannt.

Herr Bundesminister, lassen Sie mich zu guter Letzt einen Weihnachtswunsch äußern: Dem Vernehmen nach haben Sie vor, noch vor Weihnachten das Erwachsenenschutz-Gesetz in den Ministerrat einzubringen. Ich hoffe, ich habe das richtig vernommen. (Beifall der Abgeordneten Königsberger-Ludwig und Heinisch-Hosek.) Wir würden uns darüber sehr freuen, und wir würden uns sehr freuen, wenn diese Materie, die ja breit ausverhandelt wurde, die unsere absolute Zustimmung findet, mit den vorhan­denen 13 Millionen €, die Ihnen der Finanzminister dafür zugestehen muss, schnellst­möglich umgesetzt werden kann. – Besten Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

16.55


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlakovich zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.55.53

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Auch ich darf zu den Nachhaltigkeitsberichten Stellung nehmen. Bisher war es üblich, dass börsennotierte Unternehmen Berichte über ihre Finanzkennzahlen präsentieren und öffentlich machen. Das ist State of the Art und betrifft in etwa 150 bis 200 börsennotierte Unter­neh­men, und um die geht es: also mehr als 500 Beschäftigte, 40 Millionen € Umsatz.

Es gibt die Kritik, dass die Wirtschaft unter Umständen Verpflichtungen hat. Natürlich ist das immer ein Spannungsfeld, aber ich darf das in einen größeren Rahmen stellen: Die Vereinten Nationen haben sich die sogenannten Millenniumsziele gesteckt. Dort steht unter anderem drinnen, dass der Hunger in der Welt gestillt, die Kindersterb-


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