Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 185

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16.48.28

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte mich auch zum Nachhaltig­keits- und Diversitätsverbesserungsgesetz zu Wort melden. Das ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie, der sogenannten NFI-Richtlinie, die die sogenannten PIEs – Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern – verpflichtet, einen nonverbalen Bericht zu erstellen.

Was steht in diesem Bericht? – Es muss über die Umweltstandards, über die Sozial- und Arbeitnehmerbelange berichtet werden, es muss über die Achtung der Men­schenrechte und die Bekämpfung der Korruption berichtet werden. Es muss darüber berichtet werden, wie das in der jeweiligen Firma genau gemacht wird, welche Kon­zepte man da hat, welche Ergebnisse jährlich bei der Überprüfung dieser Konzepte rauskommen und welche Risken man im Besonderen bei der Umsetzung dieser Konzepte hat.

Wen trifft es? – In der Regierungsvorlage steht: 125 Unternehmen. Ich gebe zu, das klingt wie ein ganz tolles Instrument, um da Verbesserungen voranzutreiben. Das Grundinteresse ist sehr positiv, aber wenn 125 große Betriebe darüber berichten müssen, wie die Lieferkette aufgebaut ist, trifft es viele Zulieferer, trifft es den Erzeuger, geht es bis ganz hinunter zum letzten Glied. Wie soll ein Unternehmen – nur von den 125 Unternehmen – berichten, wie diese Kette verläuft?

Das wird wohl darauf hinauslaufen, dass jeder Produzent, jeder Zwischenhändler eine Vielzahl an Berichten erstellen muss, die bestätigen, dass bei ihm in Österreich keine Kinder arbeiten, dass er am Abend das Licht abdreht, dass er sonstige Umweltthemen berücksichtigt.

Es sind sehr viele davon betroffen, und daher können wir heute nur mit einem weinen­den Auge zustimmen, aber auch mit einem lachenden Auge, denn wir haben die Richtlinie so umgesetzt, dass es kein Gold Plating gibt, dass das keine Wirtschafts­prüfung ist, dass nicht alle diese Unternehmen, die gar nicht wirtschaftsprüfungs­pflichtig sind, diesen Bericht überprüfen lassen müssen.

Daher sagen wir: Ja, wir müssen aufpassen, was aus Brüssel kommt, aber wenn etwas kommt, dann sollen wir es so umsetzen, wie diese Richtlinie umgesetzt worden ist. Die Verhandler dieser Richtlinie haben ein gutes Verhandlungsergebnis zustande gebracht. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


16.51.21

Abgeordneter Gerhard Schmid (ohne Klubzugehörigkeit): Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Zur Anpassung der Mindestversicherungs­summen im Verkehrswesen: Die Kommission der Europäischen Union teilte im Mai 2016 den Mitgliedstaaten eine Erhöhung des europäischen Verbraucherpreisindex um 8,36 Prozent mit. Daraus resultieren geänderte Mindestversicherungssummen: Für Personenschäden sind das 1,22 Millionen € je Unfallopfer beziehungsweise knapp über 6 Millionen € je Schadensfall, für Sachschäden 1,22 Millionen €.

Dies würde bedeuten, dass lediglich fünf schwerstverletzte Personen in den Genuss einer vollen Deckung kommen, darüber hinausgehende Leistungen werden nicht mehr bedient. Einer Anpassung der Mindestleistungen ist dem Grunde nach zuzustimmen, wenngleich diese Maßnahme zu höheren Versicherungsprämien führt, was allerdings eine Maßnahme des Selbstschutzes darstellt.

 


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