Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 184

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„Die Bundesregierung wird aufgefordert, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, der fest­legt, dass als Grundlage für die Berechnung der Prämie von Kaskoversicherungen der Zeitwert gemäß Eurotax-Liste eines Fahrzeuges herangezogen werden muss.“

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Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


16.45.24

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr ver­ehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich möchte über die Änderung des Berufsrechts für Rechtsanwälte und Notare sprechen. Vorweg einmal ist es gut, dass wir die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Notariatskandidatinnen und Notariats­kandidaten ausbauen, weil es, glaube ich, unser Ziel sein muss, den Menschen die Möglichkeit zu geben, im Beruf zu bleiben, das aber natürlich auch mit einer Familie vereinbaren zu können. Das ist vorweg einmal gut.

Wir haben aber keine Freude mit der Umsetzung der Geldwäscherichtlinie, weil auch wir das als einen massiven Eingriff in das Verhältnis zwischen Klienten und berufs­mäßigen Vertretern sehen, vor allem auch mit der Frist, die die Geldwäschemeldestelle Zeit hat, sich beim Notar oder dem Rechtsanwalt zurückzumelden. Ich sage Ihnen etwas aus der Praxis: Wenn man heute einen Kaufvertrag abschließt, dann rufen die Klienten relativ schnell einmal an, und der Käufer fragt, wann er endlich ins Grundbuch eingetragen wird, und der Verkäufer fragt, wann er endlich das Geld bekommt.

Wir dürfen dann nicht sagen: Halt, es gibt da noch jemanden, der prüft! – Vor allem ist es auch ein bisschen unangenehm, diesem zu erklären, warum so lange geprüft wird und warum da überhaupt geprüft wird, weil da vielleicht – wie es Kollege Jarolim vorhin fast richtig oder eigentlich richtig gesagt hat – der Notar und der Rechtsanwalt ein bisschen zum Spion gemacht werden.

Etwas Zweites ist ganz komisch an dieser Richtlinie, und zwar: Wir führen da eine Strafe wieder ein, die man schon überwunden geglaubt hat, und zwar werden Notare und Rechtsanwälte wie im Mittelalter möglicherweise an den Pranger gestellt, an einen digitalen Pranger, wo Name und Kanzleiadresse veröffentlicht werden, wenn jemand einen Fehler gemacht hat. Gott sei Dank ist in die Regierungsvorlage wieder hinein­gekommen, dass davon abgesehen werden kann, aber trotzdem ist das eine Strafe, die wir, glaube ich, hinter uns lassen sollten. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine lieben Damen und Herren, es reicht nicht, zu sagen, dass das etwas ist, das aus Brüssel kommt, und wir gerade das Mindestmaß haben umsetzen müssen. Alles, was aus Brüssel kommt, beschließt dort irgendjemand, und dort sitzen auch Vertreter des Bundesministeriums für Justiz, im entsprechenden Fachausschuss sitzen wahrschein­lich auch Sie, Herr Bundesminister. Dazu muss man schon einmal sagen, dass man vielleicht ein bisschen besser aufpassen sollte, was in Brüssel beschlossen wird, vielleicht gleich dort sein Veto einlegen sollte oder sich dort Bündnispartner suchen sollte, damit so etwas nicht mehr passieren kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Nur zu sagen, wir setzen etwas um, das aus Brüssel kommt, und damit haben wir nichts zu tun – ganz so einfach ist es nicht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

16.48


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Mag. Groiß. – Bitte.

 


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