Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll158. Sitzung / Seite 190

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Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abän­derungsantrag betreffend Art. 1 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit ab­gelehnt.

Wir gelangen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist wiederum die Mehr­heit, der Entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

17.06.5442. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1348 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsge­setz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staats­anwalt­schaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forst­wirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehr­per­sonen­gesetz 1966, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Rechtsprakti­kantengesetz und das Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz geändert sowie ein Bundesgesetz zur Änderung der Personalstellenverordnung und ein Bundesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/54/EU über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen (UmsetzungsG-RL 2014/54/EU), erlassen werden (2. Dienst­rechts-Novelle 2016) (1368 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 42. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


17.07.12

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Es geht um die Dienstrechts-Novelle und es gibt lauter Prowortmeldungen, da kann ich mich sehr kurz halten. Es handelt sich um den Gehaltsabschluss für die öffentlich Bediensteten ab 1. Jänner, das weiß jeder.

 


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