Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 60

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las­sung der Asylsonderverordnung, wenn die öffentliche Ordnung gefährdet ist. – Das sind Maßnahmen, meine Damen und Herren, für die wir, die Regierungsparteien, gemein­sam eintreten. Das ist gut so, das ist richtig so, und es ist notwendig, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Im Übrigen finden sich in diesem Arbeitsprogramm weitere Maßnahmen, ein großes Sicherheitspaket, möchte ich sagen. Ich weiß nicht, ob man es so formulieren muss, wie das die „Salzburger Nachrichten“ heute tun, die von einem „Jackpot für den Innen­minister“ schreiben. Das ist vielleicht etwas übertrieben, aber ich bin doch der Mei­nung, dass es gelungen ist, Herr Bundesminister, ganz wesentliche Maßnahmen für die innere Sicherheit durchzusetzen, etwa die elektronische Fußfessel für Gefähr­derinnen und Gefährder, die Registrierung von Prepaidkarten, Wertkarten, der Ausbau und die Vernetzung der Videoüberwachung inklusive Echtzeitstreaming, die elektro­nische Kennzeichenerfassung, ein neues Modell der Vorratsdatenspeicherung und mehr Sicherheit im digitalen Raum.

Meine Damen und Herren! Das alles sind natürlich sensible Themen, das ist keine Frage, und ich denke, dass die österreichische Sicherheitspolitik gut daran getan hat, in diese Richtung zu gehen; das haben wir auch schon beim Staatsschutzgesetz bewiesen. Den österreichischen Sicherheitsbehörden geht es nicht darum, einfach einen Heuhaufen an Daten anzusammeln und dann gleichsam auf gut Glück zu versuchen, Personen zu erwischen, die möglicherweise eine Gefahr darstellen, son­dern es geht immer darum, konkreten Hinweisen zu folgen, konkreten Aktivitäten zu folgen – immer unter dem Gesichtspunkt der Rechtsstaatlichkeit, immer unter dem Gesichtspunkt, den Rechtsschutzbeauftragten oder Gerichte entsprechend einzube­ziehen. Letztlich geht es um die Sicherheit der Österreicherinnen und Österreicher, und diese wird mit diesem Paket sicherlich höher, noch höher werden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ein weiterer Punkt, der sich in diesem Arbeitsprogramm der Bundesregierung findet, ist – und ich denke, auch das ist als Signal wichtig –, dass wir ganz einfach sicher­stellen wollen, dass gewisse Aktivitäten von gewissen Gruppen bei uns im Land keinen Platz haben dürfen; da gilt der Grundsatz: Wehret den Anfängen! Das bedeutet, dass wir einen Straftatbestand für staatsfeindliche Bewegungen schaffen, dass es höhere Strafen bei sexueller Belästigung, die von Gruppen ausgeht, geben muss, meine Damen und Herren, damit sich auch unsere Mädchen und Frauen im Land sicher fühlen können; ein ganz wichtiger Punkt. (Beifall bei der ÖVP.)

Es geht um die Sicherheitsverwahrung gefährlicher, psychisch beeinträchtigter Straf­täter. In diesem Zusammenhang geht es auch um einen besseren Informations­aus­tausch zwischen den Behörden, der bisher nicht in dem Ausmaß gegeben war, wie wir das für notwendig erachten.

Es muss auch höhere Strafen bei tätlichen Angriffen gegen öffentlich Bedienstete geben, meine Damen und Herren, denn wir müssen jene in besonderer Weise schüt­zen, die tagtäglich für unsere Sicherheit sorgen und im wahrsten Sinne des Wortes den Kopf für die österreichische Bevölkerung hinhalten. Das sind gute, richtige und wichtige Maßnahmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Dieses Arbeitsprogramm der Bundesregierung für 2017 und 2018 ist, glaube ich, ein Arbeitsprogramm, das auch deshalb gut und ambitioniert ist, weil es mit konkreten Daten versehen ist, weil sichergestellt ist, dass nicht der Grundsatz, Papier ist geduldig, gilt, sondern dass die Maßnahmen, die wir für die Sicherheit Österreichs als notwendig erachten, auch tatsächlich zur Umsetzung kommen, meine Damen und Herren.

 


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