Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 79

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Das heißt, wir wissen überhaupt nicht, wem Sie dann konkret diese Fußfessel um­hängen wollen. Wenn jemand aus dem Dschihad zurückkehrt und eine Straftat began­gen hat, dann soll er selbstverständlich in U-Haft. Wo Sie da aber genau ansetzen wollen, das ist nicht klar! Ich bin schon darauf gespannt, wie Sie das legistisch um­setzen werden. Was man positiv sehen muss, ist, dass diesbezüglich wenigstens ein Gericht entscheiden soll. Es kam ja in den letzten zwei, drei Jahren eher selten vor, dass Sie auch Richter miteinbeziehen wollten. Das soll jetzt mitenthalten sein. – Ich bin insofern positiv gestimmt, weil ich mir kein Gericht vorstellen kann, das aufgrund eines abstrakten Gefährdungspotenzials ein grundlegendes Freiheitsrecht einschränken wird. Insofern bin ich froh darüber, dass da Gerichte überhaupt dabei sind!

Die Frage ist auch, was Sie damit bezwecken wollen. Ich meine, der Zweck dieser ganzen Sache ist natürlich, Terrorattentate zu verhindern. Ob sich ein potenzieller Attentäter von einer Fußfessel hindern lassen wird, wage ich zu bezweifeln. Ich glaube, dass wir jedenfalls bessere Mittel hätten. (Zwischenrufe bei der FPÖ.) – Bitte? (Abg. Kickl: Ein Potenzial ist immer abstrakt, auch ein konkretes Potenzial ist abstrakt!) – Ein Potenzial ist immer abstrakt, das ist richtig. Ich frage mich nur, wie das konkret funktionieren soll oder ob das nicht eher ein Symbol ist, das hier wieder einmal in die Debatte eingebracht wird. – Warten wir einmal auf die legistische Umsetzung!

Ich bitte Sie darum, Herr Innenminister, zu schauen, dass wir nicht so wie in letzter Zeit in diesem Zusammenhang einfach unbedacht Grund- und Freiheitsrechte opfern, son­dern dass Sie einen konkreten Vorschlag auf den Tisch legen, über den man dann weiter diskutieren kann. Ich kann mir nicht vorstellen, wie eine verfassungskonforme Ausgestaltung aussehen soll, aber wir werden es ja sehen.

Das Quick Freeze, das Sie vorgeschlagen haben, ist, sage ich jetzt einmal, ein Fort­schritt im Vergleich zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung. Auch in diesem Zusam­menhang bin ich darauf gespannt, wie Sie einen wirklich grundrechtskonformen Vorschlag machen werden. Wenn es konkrete Anhaltspunkte gibt, ein konkreter Verdacht vorliegt und Sie wirklich nur ganz konkret im Hinblick auf eine Person Daten speichern wollen, dann kann man, glaube ich, zumindest darüber diskutieren.

Kollegin Steinacker hat den Bundestrojaner wieder angesprochen, sie will jetzt WhatsApp und Skype überwachen lassen. Das Problem dabei ist halt nur: Jeder, der eben bewusst nicht überwacht werden will, hat Hunderttausende andere Möglichkeiten zu kommunizieren. Es gibt so viele verschlüsselte Möglichkeiten zu kommunizieren. Und weil dieser Bundestrojaner eben so absurd grundrechtswidrig ist, wurde der erste Entwurf nun einmal zurückgezogen. Jetzt kommt er wieder in die Debatte, weil es irgendwie gerade passt, dass man wieder etwas Neues vorschlägt. Ich bin gespannt. (Abg. Rädler: Gut so!) – Kollege Rädler findet es „gut so“. Kollege Rädler, Sie können es „gut so“ finden, aber das ändert nichts daran, dass gewisse Dinge, die Sie gut finden, grundsätzlich unserer Verfassung widersprechen. Dass Ihnen das gefällt, ist total in Ordnung. Ich sehe das ein wenig anders. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der Grünen.)

Spannend ist die ganze Geschichte mit der Videoüberwachung. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Herr Kollege Rädler, Sie haben, glaube ich, vorher auch dazwi­schengerufen! Zur Sache mit der Videoüberwachung stand im „Kurier“ am Sonntag, dass die Wiener Polizei 15 von 17 Kameras, die im letzten Jahr aufgestellt wurden, mit der Begründung wieder abbaut, dass das unglaublich viel kostet und keinen Nutzen hat. – Sie verkaufen uns jetzt aber mit Ihrem Regierungsprogramm die längere Speiche­rungsdauer von irgendwelchen Videoüberwachungsmaßnahmen als das große Sicherheitspaket. Sie stehen doch sonst eher der Polizei nahe: Reden Sie mit der Wiener Polizei, fragen Sie nach, wieso das keinen Sinn macht!

 


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