Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 203

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nan­dersetzen. Ich denke da etwa an die Fußballmatches, bei welchen wir in zuneh­mendem Ausmaß mit Radikalisierung, Rechtsradikalisierung konfrontiert werden.

Es ist sicher eine legitime Auslegung des Weisungsrates. Ich habe auch noch in Erinnerung, Herr Bundesminister, dass Sie von sich aus gesagt haben, dass Sie die Vorschläge des Weisungsrates eins zu eins umsetzen werden, damit also mehr oder weniger einen Schritt zurück machen. Was weniger befriedigend ist oder vielleicht zum Nachdenken anregt, ist der Umstand, dass da zwei Anklagebehörden, die sich intensiv mit der Frage: Was ist das für ein Sachverhalt und wie ist er zu beurteilen?, ausei­nandergesetzt haben, zu der Ansicht gekommen sind, es wäre anzuklagen. Ich glaube, dass die unabhängigen Gerichte da natürlich eine besondere Glaubwürdigkeit haben.

Ich kenne auch die Diskussion um die Frage, ob es gut ist, dass Geschworenen­gerichte in rechtlich eindeutig qualifizierbaren Angelegenheiten freisprechen, weil das potenzielle Strafausmaß zu hoch erscheint. Ich denke, dass gerade diese Angele­genheit eine Diskussion darüber rechtfertigt, ob die Vorgangsweise da sehr glücklich war.

Die Art und Weise der Beantwortung und auch Ihr Engagement in Form der Beauf­tragung einer Studie zeigen ganz eindeutig, dass die Materie bei Ihnen, Herr Minister, in besten Händen ist. Ihr Ministerium ist auch sehr darum bemüht, da eindeutige Vorgangsweisen sicherzustellen.

Ich glaube, dass es in dem einen oder anderen Fall allerdings notwendig ist – und da meine ich jetzt wieder die Fußballvereine –, sich damit auseinanderzusetzen. Die Hinweise von den einschlägigen staatsanwaltschaftlichen Behörden gehen eher in die Richtung: Das sind junge Leute, da kann man nichts machen, und hin und her und her und hin. – Man muss sich da sehr wohl damit auseinandersetzen, weil es irgendwann einen Schritt geben sollte, sicherzustellen, dass derartige Dinge nicht mehr stattfinden.

Es gibt natürlich auch das Argument: Ein Strafverteidiger ist ja dazu verpflichtet, das vorzubringen, was für seinen Klienten positiv ist. Seine Ausführungen allerdings über – wie er sagt – „eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut worden ist“, sind natürlich nicht sehr glücklich gewählt, wenngleich ausdrücklich auch drinnen steht, dass es diese schweren Verbrechen gegeben hat. Es relativiert halt, ob das auch in Mauthausen der Fall war.

Das ist sicherlich keine sehr glückliche Erklärung, vor allem dann nicht, wenn man sich für ein Verfahren vorbereitet. Man kann von einem Verteidiger, einem Rechtsanwalt, erwarten, dass da ganz eindeutig die historischen Sachverhalte geklärt werden – soweit man es nicht ohnehin schon weiß, es ist ja unumstritten –, aber nicht, dass er sich in einer derartigen Erklärung, aus welchen Gründen auch immer, versteigt.

Ich meine, es ist legitim, dass man sagt: Der Weisungsrat hat diesbezüglich eine Entscheidung getroffen. Ich persönlich denke auch, dass die Situation nicht so war, dass der Weisungsrat das an sich gezogen hat, denn es gab drei einschlägige Verur­teilungen in ähnlichen Angelegenheiten. Es war auch in den Medien nicht einschlägig bekannt. Es war die Frage, ob das, wenn ein Verteidiger eine derartige Erklärung abgibt, derentwegen in vorangegangenen Urteilen Verurteilungen erfolgt sind, gleich zu behandeln ist. Das, glaube ich, könnte man ohne Weiteres der Justiz überlassen, die da ein entsprechendes Urteil gefällt hat.

Ich glaube, dass es wichtig ist, sich aus Anlass dieses Falles mit der Materie – wie der Herr Bundesminister das bereits mit dem Gutachten, das eingeholt wird, eingeleitet hat – intensiver zu beschäftigen. Zudem sollte man auch darauf schauen und sicher­stellen, dass in den unterschiedlichen Bereichen – und da meine ich vor allem für Jugendliche – eine Vorbildhaltung geliefert wird. Es gibt sicherlich auch andere Dinge,


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