Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 209

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15.52.18

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Ich finde das, was die Grünen machen, in einer solch schwierigen Frage unzulässig, denn hier von roten, schwarzen, blauen und in dem Fall auch pinken Nebelgranaten zu sprechen, selbst aber nur Teile des Gesetzes wiederzugeben und sich die Rechtsprechung nicht anzuschauen, halte ich wirklich für unzulässig.

In der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, einem Urteil vom 23. April 1996 – Herr Kollege Öllinger, das ist das, was Sie falsch zitiert haben –, steht nämlich, dass sich jemand strafbar macht, wenn dieser die „von den Nationalsozialisten unbestreitbar begangenen Verbrechen überhaupt in Abrede stellt oder sie (nicht bloß in Randbe­reichen, sondern in ihrem Kern) gröblich verharmlost oder gar gutheißt“ – und so weiter.

Frau Kollegin Karl hat das sehr klar ausgeführt, und auch der Weisungsrat hat das sehr klar ausgeführt. Ich glaube, rechtlich ist an dieser Einschätzung überhaupt nicht zu rütteln. Das ändert nichts daran, dass die Ausführungen des Pflichtverteidigers uner­träg­lich und so nicht hinzunehmen sind. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Wenn man sie aber im Gesamtkontext liest – das ist das, was der Justizminister mit dem Ab­drucken des Plädoyers klar wiedergegeben hat –, dann liegt die Erfüllung dieses Tatbestandes eben nicht vor.

Herr Kollege Öllinger! Es ist faszinierend, dass Sie hier offensichtlich der Richter sind. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Das ist schon einigermaßen skurril. Es gibt eine Rechtslage, man kann über die gesetzlichen Grundlagen streiten, das kann man machen, aber so, wie es momentan im Gesetz steht, ist in diesem Zusammenhang die Meinung des Weisungsrates jedenfalls nachvollziehbar. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Ja, es gibt unterschiedliche Rechtsmeinungen, das haben die Kollegen schon gesagt, das hat der Justizminister schon gesagt. Wir können gern grundsätzlich über die Konstellation des Weisungsrates reden, den ich persönlich im Übrigen auch nicht gut finde. Der große Fehler dabei ist, dass der Herr Justizminister sich nicht an die Vorschläge des Weisungsrates halten muss. (Abg. Walter Rosenkranz: Er tut’s trotzdem!) – In diesem Fall hat er es gemacht.

Stellen wir uns vor, was passiert wäre, wenn es andersherum gewesen wäre! Ich persönlich glaube, dass es sinnvoller wäre, einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt zu haben, der nur dem Parlament verantwortlich ist, der von mir aus auch mit Zwei­drittelmehrheit gewählt wird. (Abg. Walter Rosenkranz: Na, na!) Kollege Steinhauser hat ähnliche Vorschläge. Nehmen wir aber einmal an, wir machen das, wir haben einen unabhängigen Bundesstaatsanwalt, und dieser entscheidet in der Sache gleich. Dann werden Sie es wieder infrage stellen, und das halte ich persönlich für nicht nachvoll­ziehbar.

Es gibt da eine Rechtsansicht, die meiner Meinung nach vertretbar ist, die nachvoll­ziehbar ist, an die sich der Justizminister gehalten hat, und das war trotz – wie er auch schon erklärt hat – der Problematik des § 210 der Strafprozessordnung und der generellen Problematik der Geschworenengerichtsbarkeit wahrscheinlich oder sogar sicher die richtige Entscheidung.

Hier ans Rednerpult zu treten und allen anderen Parlamentsfraktionen quasi vorzu­werfen, dass sie Unrichtiges sagen und einzig das, was Sie sagen, der Wahrheit entspricht und richtig ist, halte ich insbesondere bei der Frage, wie in Österreich das Justizsystem funktioniert – in diesem Fall hat der Weisungsrat sehr klar und deutlich


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