Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 208

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„Aula“ entsprechende Probleme hatten und haben. (Präsidentin Bures gibt das Glockenzeichen.)

Ich hoffe, dass Ihre Behörde künftig bei der Aufarbeitung der NS-Geschichte nicht mehr behindert wird. (Beifall bei den Grünen.)

15.49

Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister Brandstetter hat sich zu Wort ge­meldet. – Bitte, Herr Minister.

 


15.49.39

Bundesminister für Justiz Dr. Wolfgang Brandstetter: Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter! Ich wollte nur darauf hinweisen ich dachte, das kommt aus der Anfragebeantwortung deutlich genug hervor , dass wir die exakte Begründung des Weisungsrates übernommen und zu unserer gemacht haben. (Abg. Walter Rosenkranz: Richtig, steht ja drinnen!) Das beginnt auf Seite 5 und geht bis Seite 6.

In weiterer Folge hat auch der frühere Generalprokurator als Vorsitzender des Weisungsrates doch ziemlich klar und deutlich erklärt, weshalb der Weisungsrat zu dieser Auffassung gelangt ist. Das ist wortwörtlich wiedergegeben. Wir haben selbst­verständlich auch die jeweiligen Tatbestände immer korrekt und richtig zitiert. (Abg. Walser: Nicht zur Gänze, das ist entschieden …!)

Ich stimme mit Ihnen überein: Auch ich will um Gottes willen keine Justiz, die Holo­caustleugner ermuntert. Darin sind wir uns völlig einig, das will ich auch nicht. Ich möchte aber nicht unerwähnt lassen, dass rechtsstaatliche Voraussetzungen und Grenzen von Strafverfahren einzuhalten sind. Das ist mir wichtig, dafür stehe ich gerade, und das ist das Entscheidende in diesem Punkt.

Eines haben Sie aber nicht erwähnt und nicht aufgegriffen, den § 210 StPO, der dabei eine wirklich entscheidende Funktion hat. Er ist der Schlüssel zum Verständnis des Ganzen. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist ein intellektuelles Problem, Kollege Walser!) Den haben Sie offenbar bewusst nicht erwähnt, aber der muss eingehalten werden. (Abg. Walser: Die Staatsanwaltschaft sieht das anders!)

Ich kann Ihnen dazu nur sagen, dass man letztlich – auch wenn es unterschiedliche Meinungen zu Rechtsfragen gibt; das ist ja nichts Neues, das ist nichts Ungewöhn­liches – gut daran tut, sich nach genauer Überprüfung auch daran zu orientieren, was unabhängige Experten sagen. Die Mitglieder des Weisungsrates, das wissen Sie, sind natürlich im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die notgedrungen weisungsgebunden ist, absolut unabhängig. In diesem Fall habe ich Ihnen offengelegt, welche Kriterien für mich die entscheidenden waren.

Ich denke, es gibt da rechtsstaatliche Grenzen, die einzuhalten sind, das habe ich als Justizminister zu garantieren. Bei der Zielsetzung sind wir uns völlig einig: Es darf auch dieser Fall um Gottes willen nicht dazu führen, dass sich irgendwelche Holocaust­leugner zu irgendetwas ermuntert fühlen – sicher nicht! Ich kann Ihnen auch garan­tieren, dass das nicht der Fall sein wird.

In diesem speziellen Fall wäre es aber meiner Meinung nach rechtsstaatlich falsch und ein Verstoß gegen die StPO gewesen, die Anklage zuzulassen. Dazu stehe ich, und insofern bin ich dem Weisungsrat und der Empfehlung der unabhängigen Experten zu 100 Prozent gefolgt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.52


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Scherak gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


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