Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 207

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Staatsanwaltschaft – Ihre Behörde, Herr Minister – völlig zu Recht Ermittlungen aufge­nommen und wollte entsprechend Strafanzeige erstatten. Daraufhin hat die Ober­staatsanwaltschaft gesagt: Ja, das ist richtig. – Nun aber kommt der eigenartige Fall, dass dieses Verfahren zum Weisungsrat, Ihrer Behörde, geht – die anderen sind auch Ihre Behörden, Herr Minister! –, und in dieser Behörde kommt man jetzt plötzlich zu der Meinung: Nein, das ist kein Vergehen nach dem Verbotsgesetz.

Herr Minister! Sie haben zwar dankenswerterweise das Plädoyer der Staatsanwalt­schaft zur Gänze beigelegt – ich komme im Übrigen zu völlig anderen Schlüssen, wenn ich mir das durchlese, natürlich ist das klar gegen das Verbotsgesetz gerichtet (Abg. Walter Rosenkranz: Falscher Beruf, Kollege Walser!) –, das, was uns aber interessiert hätte, was wir gebraucht hätten, wäre die vollständige Wiedergabe dessen, was der Weisungsrat da gemacht hat. Das ist es, was unverständlich ist – und das sind Sie uns heute schuldig geblieben.

Herr Minister, Sie sagen, es ist nicht wahrscheinlich, dass es zu einer Verurteilung gekommen wäre. Warum hat das die Staatsanwaltschaft anders gesehen? Warum hat das die Oberstaatsanwaltschaft anders gesehen? – Ich glaube, dass sehr wohl triftige Gründe vorhanden waren und dass es da sehr wohl zu einer Verurteilung gekommen wäre. Ich halte es für sehr, sehr problematisch, jetzt plötzlich die Geschworenen­ge­richte in die Verantwortung zu nehmen, die gar keine Chance hatten, ein Urteil zu fällen, um vom eigenen Versagen in dieser Angelegenheit abzulenken. Das ist glasklar ein Versagen Ihrer Behörde.

Was uns zusätzlich empört, Herr Minister, ist, dass Sie hier in einer Anfrage­beant­wortung das Verbotsgesetz zitieren und Sie und Ihre Behörde nicht in der Lage sind, dieses Verbotsgesetz korrekt zu zitieren. Kollege Öllinger hat darauf hingewiesen: Es wurden genau die entscheidenden Passagen weggelassen, und es wurde so getan, als ob nach dieser von Ihnen falsch zitierten Stelle eine Nichtanklage gerechtfertigt wäre. Das ist ein Skandal, und allein das rechtfertigt schon diese Besprechung. (Abg. Walter Rosenkranz: Das schlägt dem Fass den intellektuellen Boden aus!)  Nicht aufregen, Herr Kollege! Ich habe Ihre Worte auch in Ruhe angehört, und Sie können sicher sein, es ist mir schwergefallen, das in Ruhe anzuhören, wie das nicht selten bei Ihren Ausführungen der Fall ist. (Beifall bei den Grünen.)

Herr Minister! Es geht nicht darum, dass wir Gesetze ändern müssen, sondern es geht darum, bestehende Gesetze konsequent anzuwenden. Das ist der Kern der Angele­genheit, und das ist von Ihrer Behörde leider verhindert worden. Denken Sie daran, was in den Schülerinnen und Schülern, die an diesem Prozess teilgenommen haben und die die Aussagen dieses Strafverteidigers gehört haben, vorgeht, wenn sie hören: Hoppla, der österreichische Justizminister meint, das sei nicht anklagenswürdig! – Ich glaube, das ist ein fatales Signal, das wir unserer Jugend damit senden. (Abg. Walter Rosenkranz: Grüner Schleim!)

Ich muss ganz klar sagen, und ich glaube, das sollten wir uns hier alle deutlich sagen: Herr Minister, ich habe von Ihnen andere Äußerungen gehört, ich habe Sie bei einer Ausstellungseröffnung im Grauen Haus gehört, bei der Sie glasklare Worte gefunden haben – hier leider nicht! Herr Minister, wir wollen keine Justiz, die Holocaustleugner ermutigt, aber genau das ist in diesem Fall passiert; gejubelt haben zum Beispiel Gerd Honsik, Gottfried Küssel. Zu den Holocaustleugnern hat übrigens auch John Gudenus gehört, der danach auch verurteilt worden ist.

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter! Sie müssen bitte zum Schlusssatz kommen.

 


Abgeordneter Dr. Harald Walser (fortsetzend): Herr Minister! Ich hoffe, Sie kommen wieder zu Ihrer ursprünglichen Haltung zurück. Ich erinnere daran, dass wir auch in der


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