Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 206

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wenn es schlecht geht, dann zahlt eben die Republik! – Diese Mentalität darf nicht ein­reißen!

Ich komme aber zu etwas ganz Wesentlichem: Ein Strafverfahren in Österreich ist weder ein stalinistischer Schauprozess noch ein Volksgerichtshof eines Roland Freisler. Wir haben in Österreich die Richterschaft, wir haben die Staatsanwaltschaft, und jeder Beschuldigte, vom Neonazi über den IS-Terroristen bis zum sogenannten Hendldieb, hat in Österreich das Recht – und zu Ihnen von den Grünen: das Men­schenrecht! – auf die bestmögliche Verteidigung.

Ich kenne das Erstverfahren nicht, angeblich hat es mit einem Freispruch geendet. Da muss ich sagen, dass der Anwalt, dieser Pflichtverteidiger, seine Arbeit offensichtlich aus dem Berufsethos heraus richtig gemacht hat; denn ein Verteidiger stellt sich in Österreich nicht hin und sagt: Das ist mein Mandant, eigentlich gehört der noch mehr eingetunkt, als der Staatsanwalt sagt! – Wenn es der Herr Öllinger wäre, dann wäre die Todesstrafe für den das Richtige. So spielen sich Prozesse und die Strafverteidigung bei uns in Österreich nicht ab. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Jeder Mensch in Österreich, von links bis rechts, vom Mörder bis zum einfachen Taschendieb, hat das Recht auf die bestmögliche Verteidigung. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch dazu lese ich hier, dass es sich um einen Pflichtverteidiger gehandelt hat, der vom Staat über die Anwaltskammer bestellt wurde und dieses Verfahren unter Umständen gar nicht führen wollte. Obwohl er dafür nicht einmal schnöden Mammon bekommt, leistet er für diesen Mandanten trotzdem das Beste. Das ist das hohe Ethos.

Eine unglückliche Verteidigung: Wenn Sie, wie es in der Anfragebeantwortung steht, das Plädoyer durchlesen, dann wissen Sie ganz genau, was dieser Anwalt zu den gesamten Verbrechen des Nazismus gesagt hat, zu Hartheim, zu den Gaskammern, die dort sind. Er hat offensichtlich eine ganz antiquierte Meinung gefunden, dass ein Abbau der Gaskammer in Mauthausen durch die Nazis selbst erfolgt ist, dass man sie nicht unmittelbar vorgefunden hat. Dass sie aber dort war, das hat die neuere Forschung eindeutig belegt.

Er hat es zum Wohl seines Mandanten gemacht. Da ich selbst Strafverteidiger bin, möchte ich festhalten: Jeder hat das Recht auf die bestmögliche Verteidigung, auch wenn es Ihnen (in Richtung Grüne) nicht passt! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Franz.)

15.43


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Walser gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte.

 


15.43.47

Abgeordneter Dr. Harald Walser (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Es wurde jetzt eine ganze Reihe von roten, schwarzen und blauen Nebel­granaten geworfen. (Abg. Rädler: Von den Grünen!) Kommen wir zum Kern dieser Angelegenheit.

Der Kern dieser Angelegenheit hat sich vor einem Jahr in Wels bei einem Strafprozess abgespielt, und dort hat ein Rechtsanwalt gesagt, ich zitiere: „Es ist strittig, ob in Mauthausen Vergasungen und Verbrennungen stattgefunden haben (…) Was man seinerzeit in Mauthausen zu Gesicht bekommen hat, ist eine sogenannte Gaskammer, die nachträglich eingebaut wurde (…) Unbekannt ist, ob dort jemals eine Gaskammer vorhanden war“.

Viel eindeutiger kann man die Existenz von Gaskammern in diesem Konzentra­tionslager nicht leugnen. (Abg. Walter Rosenkranz: Das war das ganze Plädoyer?! Da kann man schon mehr erwarten von einem Mittelschulprofessor!) Daraufhin hat die


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite