Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 238

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gesellschaftlichen Fragen und Lösungsmöglichkeiten äußerst negativ. Sie sind also dem wertschätzenden Dialog abträglich. Bei genauer Bobachtung – und dazu rufe ich auf – kann man feststellen: Ja, sie sind genau gegensätzlich; es ist ein kleiner Schritt von der Gewalt in Worten zur Gewalt in Taten!

Ich möchte zum Schluss allen danken, die da positiv mitwirken: dem Europarat, dem Justizministerium, dem Unterrichtsministerium zum Schutz der Kinder und Jugend­lichen, dem Bundesrat und dem Bundeskanzleramt. Meine Damen und Herren, ich er­suche um breite Zustimmung. Es geht um Schutz und Meinungsfreiheit! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Pfurtscheller und Prinz.)

17.37


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


17.37.59

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Problematik ist real, aber die Diskussion um Hassrede im Internet ist geprägt von fehlenden Definitionen und Problembeschreibungen. Was ist Hass? Was ist überhaupt so ein Hassposting? – Hass kann vielerlei Formen annehmen. Prinzipiell ist zu unterscheiden: Ist diese Äußerung strafrechtlich relevant oder ist das eine hasserfüllte Äußerung, die in den Bereich Meinung fällt und keine rechtliche Relevanz hat? Auch damit müssen wir irgendwie umgehen, und dazwischen gibt es vielleicht einen Graubereich.

In der Argumentation wird aber auf diese Struktur keine Rücksicht genommen, sondern hemmungslos vermischt. Da werden Verhetzung, Drohung und Beleidigung, die weni­ger stark oder stärker ist, auf eine Stufe gestellt.

Herr Minister, in der Enquete des Bundesrates haben Sie gesagt: „Wer Hass sät, wird Gefängnis ernten.“ – So einfach ist das natürlich nicht. Wenn jemand eine Äußerung wie: Ich hasse den Niko Alm!, tätigt, dann ist das eindeutig ein Hassposting, wenn es geschrieben ist, aber dann kann ich nur hoffen, dass diejenige oder derjenige eben nicht Gefängnis erntet, denn es ist völlig legitim, das so zu artikulieren, das ist Meinung. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

In der gleichen Enquete hat Staatssekretärin Duzdar gesagt, dass Meinungsfreiheit nicht bedeutet, dass man schreiben kann, was man will. – Doch genau das bedeutet Meinungsfreiheit, dass ich eben schreiben kann, was ich will. Das kann manchmal verletzend sein, das kann zu einer Beleidigung führen und ist trotzdem noch Meinung und nicht Verhetzung oder irgendein anderer Straftatbestand.

Wir sollten einmal den Bereich definieren, von dem wir sprechen. Nicht jede Form des artikulierten Hasses ist gleich ein Hassposting. Wir müssen abtrennen, was straf­rechtlich relevant ist, und müssen uns dem widmen. In diesem Bereich wünsche ich mir Genauigkeit. Das ist eigentlich auch die leichte Übung, die es zu unternehmen gilt, und die hat sicher auch präventive Wirkung. Die schwierige Übung ist dann, das Erlaubte und den Graubereich in den Griff zu bekommen beziehungsweise zu adres­sieren, und das wiederum darf nicht zu Zensur führen. Es sollte auch nicht dazu führen, dass private Medien dazu verpflichtet werden, selbst zu bestimmen, was strafrechtlich relevant ist und was nicht.

Dasselbe gilt natürlich auch für soziale Medieninfrastrukturen. Facebook könnte natür­lich nach eigenem Gutdünken – so wie andere Onlinemedien das auch machen – Inhalte löschen und gewisse Spielregeln durchsetzen, aber daraus kann keine Ver­pflichtung abgeleitet werden, präventiv, ohne richterliche Anordnung, Dinge zu löschen. Das führt natürlich nur dazu, dass über Gebühr gelöscht wird, damit nur ja nichts passiert.

 


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