Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 241

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ihren zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen anschließen. Ich frage mich also: Warum dieser Entschließungsantrag?

Herr Kollege Kirchgatterer, es ist schon richtig, wenn Sie sagen, es ist wichtig, dass man hinschaut und nicht wegschaut, aber es gibt auch eine andere Weisheit, die sagt, das Gegenteil von gut ist gut gemeint. – Das, so meine ich, ist hier der Fall. Worum es hier nämlich nicht geht, ist, dass man islamistischen Hasspredigern oder rechts- oder linksradikalen Agitatoren im Netz das Handwerk legt – dass wir das wollen, ist, wie ich meine, selbstverständlich –, sondern die Frage ist: Wie weit kann und soll und darf der Staat gehen, wenn es um missliebige Meinungen geht, die verletzend, die schockierend, die unangenehm sind, diese zu unterbinden oder zu verhindern oder mit Strafe zu belegen?

Kollege Alm hat die Frage schon angesprochen: Wann wird ein Posting zum Hassposting? Wann ist eine Rede eine Hassrede? Und vor allem: Wer soll letztlich die moralische Instanz sein, die darüber entscheidet? – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, auch unser Verfassungsgerichtshof, Professor Holzinger, und letzt­lich auch wir Freiheitlichen sind der Meinung, dass das Recht auf freie Meinungs­äußerung ein wesentlicher Bestandteil einer freien Gesellschaft ist, und – das wurde auch schon gesagt – aus dieser Freiheit ist abzuleiten, dass auch Meinungen, die für den Staat oder für Teile der Bevölkerung schockierend, verletzend, nicht passend sind, ebenso von diesem Schutz umfasst sind.

Deshalb, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, frage ich Sie: Wie soll etwa gegen einen Facebook-User vorgegangen werden, der sich, nachdem er ein Video sieht, wie ein IS-Kämpfer einem wehrlosen Menschen den Kopf abschneidet, dazu hinreißen lässt, diesem Mörder das Gleiche zu wünschen? Oder andersherum, vielleicht ein bisschen provozierender: Wie sollen die Strafbehörden reagieren, wenn jemand im Netz gegen die Regierung wettert und sie zum Teufel wünscht? – Derartige Äuße­rungen sind natürlich nicht zu goutieren, doch mit einer Einschränkung der Meinungs­freiheit ist natürlich nichts zu gewinnen, denn die Bevölkerung wird dann auf andere Weise ihrem Unmut Luft verschaffen.

Deshalb müssen wir uns fragen, wo die Ursachen für eine derartige Zunahme von Hasspostings sind. Wenn die Menschen in unserem Land nämlich in den Medien immer wieder lesen oder hören, dass Illegale, ins Land gekommene Migranten oder Zuwanderer oder Kriminelle Mädchen oder Frauen brutal vergewaltigen, verletzen oder töten oder gruppenweise sexuell belästigen, wenn sie feststellen müssen, dass diese Kriminellen jahrelang mit Drogen dealen, illegal im Land aufhältig sind – wie das zum Beispiel unlängst in Graz bei einer Razzia festgestellt wurde, als man 13 Nigerianer, zwölf Afghanen und Angehörige noch ein paar anderer Nationalitäten wegen des Verdachts des Dealens mit Drogen festgenommen hat –, dann fragen sie sich, warum die noch hier sind. Sie fühlen sich ohnmächtig, weil sie das Gefühl haben, es passiert nichts – und dann lässt sich vielleicht einmal der eine oder andere anständige Bürger dazu hinreißen, im Netz irgendetwas zu posten, was er sonst nie machen würde. – Da stellt sich halt die Frage, wie wir dagegen vorgehen.

Deshalb, meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen, geht es nicht darum, einen Entschließungsantrag einzubringen, zumal wir doch wissen, dass der Herr Bundes­minister sowieso schon mehrere Initiativen gesetzt hat, sondern wir müssen die Ursachen für diese Fake News beziehungsweise Hasspostings bekämpfen. Dann sind wir auf dem richtigen Weg.

Daher – abschließend – sehe ich diesen Entschließungsantrag auch nur als einen typischen linken Gutmenschenantrag, mit dem Teile der SPÖ und Teile der ÖVP sich bei den Grünen oder anderen außerparlamentarischen linksradikalen Gruppierungen


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