Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 240

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schon darauf schauen müssen, was da passiert. Unser Herr Bundesminister hat hinsichtlich der strafrechtlichen Tatbestände schon viel unternommen; erst letzthin wurden fünf neue Sonderstaatsanwälte gegen Hass im Netz installiert.

Es ist natürlich aber auch notwendig, dass wir europaweit eng zusammenarbeiten, um eben Unternehmen wie Facebook, Twitter, YouTube, Microsoft und andere noch stär­ker in die Pflicht zu nehmen.

Ich persönlich bin vollkommen überzeugt, dass es sehr, sehr wichtig ist, die Menschen darüber aufzuklären, welche Rechte sie haben und wohin sie sich wenden können, um diese Rechte auch einklagen zu können. Gerade junge Menschen fühlen sich oft durch diese Anfeindungen im Internet sehr ausgeliefert.

Diesbezüglich gehe ich mit dem Kollegen Alm nicht mehr d’accord: Ich denke, die freie Meinungsäußerung ist schon in Ordnung, aber wenn jetzt ein junges Mädel komplett unter Druck gesetzt wird, sich nicht mehr aus dem Haus traut, mit den Nerven vollkommen am Ende ist und mit Selbstmord droht, dann kann das nicht mehr in Ordnung sein. (Zwischenruf des Abg. Schrangl. – Abg. Hübner: Ja, aber darum geht es ja nicht! Das ist ja nicht die …!) Das hat nichts mehr mit freier Rede und freier Meinungsäußerung zu tun. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Walter Rosenkranz: Das ist schon strafbar!)

Ich finde, dass Cybermobbing furchtbar und grauslich ist und dass es ganz oft Menschen trifft, die sowieso schon in einer schwierigen Lage sind. Von daher haben wir einfach die Aufgabe, sie zu unterstützen und aufzuklären. (Abg. Hübner: Ja, aber darum geht es nicht, Frau Kollegin!)

Am Schluss ist vielleicht diese Geschichte noch ganz interessant: Es gab vor Weihnachten beziehungsweise in der Herbstzeit einmal einen Artikel im „Spiegel“, der ganz interessant war – ich weiß nicht, wer von Ihnen ihn gelesen hat. Die deutsche Politikerin Renate Kühnast hat einmal im Sommer versucht beziehungsweise hat sie sich vorgenommen, einige der Hassposter, die ihr am härtesten begegnet sind, zu besuchen. – Ich muss ehrlich sagen: Hut ab! Es ist nicht so einfach, zu jemandem hinzugehen, der einem über das Internet alles Mögliche ausgerichtet hat.

Ich kann Ihnen nur empfehlen, diesen Artikel einmal nachzulesen. Er ist ganz inter­essant und zeigt vor allem auch, dass sehr viele dieser Hasspostings unüberlegt und manchmal aus einer Emotion heraus gemacht werden. Wenn man dann die Poster direkt darauf anspricht und sozusagen zur Verantwortung zieht, dann sind sie über sich selbst entsetzt.

Ich glaube, das wäre auch ein guter Weg, hin und wieder die Menschen darauf hinzuweisen, dass sie es übertreiben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

17.46


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kumpitsch. – Bitte.

 


17.46.43

Abgeordneter Mag. Günther Kumpitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich komme noch einmal darauf zurück, dass bereits nach geltendem Recht verletzende, beleidigende, verhetzende, aggressive Äußerungen im Internet – auf Neudeutsch: sogenannte Hasspostings – verschiedene Straftatbestände verwirklichen können. Als Beispiel nenne ich hier die Verhetzung, die Verleumdung, die Beleidigung, die Herabwürdigung religiöser Lehren. Es ist auch so, dass diese Taten weitgehend strafrechtlich geahndet werden und dass es auch für Opfer die Möglichkeit gibt, dass sie sich im Verfahren mit


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