Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 244

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Debatte geführt hat. Das gilt insbesondere auch für den letzten Beitrag des Herrn Justizsprechers Steinhauser, den ich voll unterstützen kann, aber auch alle anderen Beiträge haben mir gezeigt, dass das Thema eines ist, mit dem man sich hier im Parlament wirklich sehr ernsthaft und auf höchster Ebene auseinandersetzt.

Das ist erfreulich, und ich denke, dass auch das, was bei dem Antrag letztlich heraus­kommt, nämlich die Aufforderung zu mehr Anstrengungen bei der Rechtsdurchsetzung, durchaus seinen Sinn hat und auch schon seinen Niederschlag gefunden hat, denn die Initiative der Bundesregierung gegen Gewalt im Netz hat schon zu einigen Errungen­schaften geführt.

Ich bin da gemeinsam mit Frau Staatssekretärin Duzdar wirklich sozusagen an der Front. Wir tun, was wir können, um den Kampf gegen die Hasskriminalität insbeson­dere im Netz wirklich zu intensivieren. Da ist schon einiges geschehen, und wir werden auch einige praktische Errungenschaften in der nächsten Zeit umsetzen können, wie etwa die über Internet verfügbaren Anzeigeformulare.

Wir werden auch versuchen, im Bereich der Behördenzuständigkeiten einiges zu verbessern. Wir haben, worauf ich heute auch schon hingewiesen habe, Sonderzu­stän­digkeiten geschaffen. Wir werden die speziell dafür zuständigen Staatsanwälte in den größeren Staatsanwaltschaften mit – so ist es derzeit geplant – fünf weiteren Planstellen verstärken können – gemeinsam mit Frau Staatssekretärin Duzdar, denn das ist ja etwas, das letztlich vom Bundeskanzleramt mitgetragen werden muss. Wir sind da wirklich ein- und derselben Meinung: Man muss mehr gegen die Hasskrimi­nalität tun.

Das ist auch die Meinung der Europäischen Kommission. Insbesondere die Justiz­kommissarin ist da sehr initiativ, und sie kann natürlich eher auf Augenhöhe mit den großen, weltweit agierenden, profitorientierten Internetgiganten verhandeln. Da tun wir uns als kleiner einzelner Staat natürlich schon schwerer, obwohl auch da klar gesagt werden muss, wie schon mehrfach betont: Wir haben kein Sonderrecht, auch nicht für die großen Internetkonzerne, und wenn es so ist, dass eindeutig strafbare Inhalte trotz Aufforderung durch die Staatsanwaltschaft innerhalb der möglichen Frist einfach nicht entfernt werden, dann wird es auch da Strafverfahren geben – und es sind auch welche anhängig.

Ich denke nur, dass es wichtig ist, drei Themenbereiche auseinanderzuhalten. Das, was Sie gesagt haben, hat mich einfach dazu animiert, das noch einmal klarzumachen. Es ist völlig klar: Ein Ministerium, das über die Wahrheit entscheidet, ist eine wirkliche Horrorvorstellung. Das erinnert mich daran, was George Orwell in seinem Roman „1984“ beschrieben hat. Dort gibt es ein solches Wahrheitsministerium.

Ich kann mich nur dem anschließen, was bereits zitiert wurde. Herr Verfassungs­gerichtshofpräsident Holzinger hat da die richtigen Worten gefunden. So etwas ist selbstverständlich undenkbar. Um diese Thematik kann es auch nicht gehen. Es geht nicht darum, dass der Staat sich das Recht anmaßen kann, darüber zu entscheiden, was Wahrheit ist und was nicht.

Wenn es nicht so ernst wäre, könnte man sich ja wirklich über das amüsieren, was gerade in den letzten Tagen dazu publiziert wurde – über „alternative Fakten“ und ähnliche Wortschöpfungen mehr. Da kann man nur sagen: Wahrheit ist etwas, worüber sicher keine staatliche Behörde insofern entscheiden kann, als einfach tatsächlich eine Regelung getroffen werden könnte. Nein, das sicher nicht. Das ist nicht der Bereich, um den es hier geht.

Es geht aber, und das ist der zweite Punkt, um jenen Bereich, in dem Individualrechts­güter von einzelnen Menschen massiv beeinträchtigt werden, und da wird es ernst.


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