Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 245

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Wenn ein Schüler, wie das in Österreich schon einmal passiert ist, einfach das Mobbing übers Internet nicht mehr aushält und sich tötet, Selbstmord begeht, dann ist das eine Situation, in die der Staat mit strafrechtlichen Normen eingreifen muss – im Interesse dieses Individualrechtsgutes und auch ganz im Sinne dessen, was wir zuletzt immer wieder, meiner Meinung nach auch berechtigterweise, in den Vordergrund gestellt haben, nämlich den Schutz immaterieller individueller Rechtsgüter zu verstär­ken. Das haben wir mit dem Tatbestand des Cybermobbings getan, und das braucht es einfach.

Dort, wo Menschen wirklich leiden, wo Menschen wirklich individuell durch Hass­parolen, durch speziell im Internet verbreiteten Hass in ihren Rechtsgütern beein­trächtigt werden, dort muss der Staat zu deren Schutz eingreifen. Das zu tun, sind wir ihnen zuliebe eigentlich auch verpflichtet. Das kann jeden von uns treffen. – Das ist der zweite Punkte, den man da abgrenzen muss.

Der dritte Punkt ja, der ist schon tiefer gehend: Ich bleibe dabei, dass derjenige, der Hass und Gewalt sät – so habe ich es gesagt –, Gefängnis ernten soll. Das ist schon richtig, denn letztlich ist es wirklich nur ein kleiner Schritt von der Gewalt in Worten zur Gewalt in Taten.

Jetzt komme ich zu einem schwer fassbaren Bereich, den ich aber nicht unerwähnt lassen möchte, gerade jetzt, da sich die Ereignisse von Schattendorf wieder jähren: Es gibt so viele historische Beispiele, aus denen man lernen müsste. Denken Sie an den Fall Borodajkewycz, bei dem Gewalt in Worten auch sehr rasch zu Gewalt in Taten wurde! Oder denken Sie eben an die Ereignisse von Schattendorf: Was war denn das? Das war letztlich blindwütiger Hass gegen Andersdenkende, der eigentlich den Niedergang der vielfach „unterschätzten Republik“ verursachte. – Dieser Ausdruck von Hugo Portisch ist zutreffend. Dadurch konnte die Republik eben letztlich nicht beste­hen. Das war durch diesen Hass bedingt. Mit Hass ist kein Staat zu machen, nur mit Gemeinsamkeit, und das bedarf eben der Überwindung dieses Hasses.

Da, denke ich mir, ist es schon auch wichtig, sich immer wieder daran zu erinnern, dass der Hass eine extrem destruktive Kraft ist. Dort, wo er individuelle Rechtsgüter beschädigt, beeinträchtigt, dort muss man ihm strafrechtlich entgegenwirken – keine Frage. Darüber hinaus, auf einer höheren politischen Ebene – auf Ihrer Ebene, meine Damen und Herren Abgeordneten! –, sollte man aber schon auch immer wieder daran denken, was geschieht, wenn es nicht gelingt, den Hass einzudämmen. Er ist ja immer wieder da. Ich frage mich manchmal, ob er noch da ist oder schon wieder da ist. Ich weiß es nicht.

Insgesamt ist es, so denke ich, schon auch jenseits von speziell an Jahrestagen fälligen Sonntagsreden eine Überlegung wert, was der Hass in der Gesellschaft insge­samt anrichten kann. So gesehen hat dieser Antrag sehr wohl seine Berechtigung, und er hat auch mich durchaus motiviert, im Rahmen unserer Möglichkeiten weiterzu­agieren. Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.05


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Klinger. – Bitte.

 


18.05.55

Abgeordneter Ing. Wolfgang Klinger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Justizminister! Zu Beginn muss ich feststellen, dass das, was Kollege Kirchgatterer über die Freiheit gesagt hat – über die Freiheit, die dort endet, wo sie zum Nachteil des anderen wird –, aus dem ersten Leitsatz des Parteiprogramms der Freiheitlichen Partei zitiert ist. (Abg. Kirchgatterer: Nicht nur dort!) Danke dafür. Dieser Satz kann nur deutlichst unterstrichen werden. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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