Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 246

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Wenn wir beim Thema Schutz der Menschenrechte im Internet sind, dann interessiert mich dieser Antrag insofern ganz besonders, weil er aus den Reihen jener Regierung kommt, die sich gerade zusammengerauft hat, ein neues Programm aufgestellt hat und versucht, den Weg, den sie bisher gegangen ist, zu verbessern. Da wird dann ein Antrag gestellt, in dem der Minister aufgefordert wird, mit aller Konsequenz die Bemü-hungen fortzusetzen. – Da könnte man suggerieren, dass Sie das bis jetzt nicht gemacht hätten.

Zweitens wird darin dazu aufgefordert, die Bürger mit Nachdruck zu schützen. – Ich suggeriere wieder das Gleiche, das aber nicht meiner Meinung entspricht. (Bun­desminister Brandstetter: Das müssen Sie nicht!)

Drittens wird dazu aufgefordert, die EU-Initiativen weiterhin zu unterstützen. – Ich nehme an, Herr Minister, Sie werden sie auch in Zukunft unterstützen!

Und wenn wir schon bei der Problematik der Rechtsverfolgung in dieser Materie sind, die ja sehr diffizil ist – ich glaube, da sind wir uns einig –, dann muss man ergänzen, wie Sie auch richtigerweise gesagt haben, dass man dieses Problem in Österreich allein nicht wird lösen können – auch deswegen nicht, weil in diese Problematik vor allem auch die Betreiber, wie Sie auch richtig gesagt haben, miteinbezogen werden müssen, diese Betreiberlandschaft aber zu einem Großteil im US-amerikanischen Raum verortet ist.

Wenn wir jetzt – Thema Meinungsfreiheit – die unterschiedlichen Zugänge zu Mei­nungsfreiheit betrachten, nämlich aus US-amerikanischer Sicht auf der einen Seite, aus europäischer Sicht auf der anderen Seite, und womöglich noch aus der Sicht Österreichs, dann muss ich festhalten, dass es natürlich für die Betreiber sehr schwierig sein wird, auf das ihrem Dünken nach richtige Pferd zu setzen. (Abg. Doppler: Nicht auf das tote!) – Das ist die Schwierigkeit in dieser Materie.

Wenn aber in Zukunft diese Überwachung und diese Betreuung im Zusammenhang mit Verhetzung und Verleumdung im Internet ganz explizit durchgeführt werden sollen, dann muss uns Folgendes klar sein – auch in Anbetracht dessen, dass wir ja bereits fünf Staatsanwälte mehr eingesetzt haben –: dass es zu einer ganz kostspieligen Sache werden kann, während wir uns ja vorgenommen haben, die Bürokratie und die Verwaltung einzuschränken. Das wird sicherlich mit diesem Antrag nicht möglich sein.

Und zum Schluss noch eines – ich habe es da stehen, ich bin mit Ihnen völlig d’accord –: Die Wahrheit sollte immer gesagt werden dürfen, unabhängig davon, ob diese Wahrheit schmerzt oder positive Auswirkungen widerspiegelt. Es ist in diesem Antrag weder eine Lösung des Problems zu erkennen, wie wir all die Kriminalität im Internet bekämpfen sollen, nämlich besser als bis jetzt, noch sehe ich – und das ist für mich wesentlich – irgendeinen Ansatz für eine Entbürokratisierung oder für eine Ver­waltungsvereinfachung. In diesem Sinne können wir diesem Antrag auch nicht zustim­men. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Doppler.)

18.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bayr. – Bitte.

 


18.10.03

Abgeordnete Petra Bayr, MA (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe es Ihnen schon einmal erzählt: Ich schreibe eine Arbeit über Verhetzung, im Zuge derer ich mir alle Akten von Anzeigen bis hin zu Verurtei­lungen aus fünf Jahren angeschaut habe. Daraus geht unter anderem hervor, dass die Staatsanwaltschaft in diesen fünf Jahren bundesweit in 603 Fällen ermittelt hat und das in Summe zu 80 Hauptverhandlungen – also Gerichtsverhandlungen – geführt hat. Das ist ein österreichischer Schnitt von 13,27 Prozent.

 


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