Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll160. Sitzung / Seite 289

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auch die dem Dienstrecht zugrunde liegende Absicht, nämlich die Unterrichts­verpflichtung anzuheben, positiv, das wird natürlich vom Rechnungshof begrüßt.

Was wir kritisiert haben, das wurde im Zuge der Diskussion schon gesagt, das war die schleppende Umsetzung, dass die Reform sozusagen bis ins Jahr 2060 verzögert wird, und dass mögliche Sparpotenziale auf diese Weise nicht ausgeschöpft wurden. Wir haben natürlich gesagt, dass dieses Optionsrecht für neu eintretende Pädagoginnen und Pädagogen bis zum Jahr 2018/2019 eine Entscheidung ist, die man nur schwer nachvollziehen kann, zumal ja sozusagen der Bund damit auf rund eine Milliarde Euro verzichtet. Es haben nur 3 Prozent der neuen Bundeslehrerinnen und Bundeslehrer das reformierte Dienstrecht gewählt.

Das Zweite betrifft sozusagen das Thema der Anpassung der Lehrverpflichtung für alle im Schuljahr 2014/2015 im Dienst befindlichen Lehrkräfte. Man hätte eben die systemimmanenten Dauermehrdienstleistungen, hätte man das gewollt, um beinahe die Hälfte reduzieren und auf diese Weise die Unterrichtskapazität erhöhen können. Was wir aber allgemein feststellen, das richtet sich auch an die zuständigen Ministerien und ist ein Kritikpunkt, den wir anbringen müssen: Wir sind der Auffassung, dass die parlamentarischen Entscheidungsträger nur unzureichende Berechnungsgrundlagen vorliegen hatten, und wir verlangen daher für die Zukunft, dass vor der Entschei­dungsfindung die notwendigen Vergleichsrechnungen für die Kostenfolgung transpa­rent gemacht werden.

Das Dritte betrifft das Thema Schulverwaltung: Wir haben die Länderschulbehörden in Oberösterreich und in Tirol verglichen, Themenbereiche waren Landesschulräte und Lehrerpersonalverwaltung. Sie alle wissen, dass das Kernproblem der Schulverwaltung in Österreich in der Vielzahl der befassten Behörden und Organisationseinheiten auf Bundes-, Landes- und Bezirksebene besteht, es besteht weiters in den unterschied­lichen Vollzugskompetenzen, je nachdem, ob es sich um Bundes- oder Landeslehrer handelt, und dann geht es natürlich um die Sonderkonstruktion der Landesschulräte. Deren Konstruktion durch diese Vermischung von politischer Ebene und Verwal­tungsebene ist eben komplex. Aus dieser Zusammenschau der Probleme folgen eben Steuerungsdefizite, Ineffizienzen, ein erhöhter Koordinationsbedarf mit den Ämtern, mit den Landesschulräten, und dann entstehen daraus eben auch Zielkonflikte. Das, denke ich, ist Ihnen auf politischer Ebene auch längst bekannt. Eine Vereinfachung dieses Systems und eine klare Reorganisation der Schulverwaltung sind aber bis dato immer noch offen.

Der Schulbereich leidet an diesen unklaren Strukturen. Ich spreche von den Lan­desschulräten als Sonderbehörden. Ich spreche von einheitlichen Standards für die Ressourcenzuteilung und von der klaren Aufgabenzuordnung für die Schulbehörden des Bundes in den Ländern.

Das, was wir aber begrüßen, ist eben eine einheitliche Abrechnung der Landeslehrer über das Bundesrechenzentrum und die damit verbundene Integration in die Unterrichts­informationssysteme auch im Bereich der Pflichtschulen.

Jetzt steht ja dann die Schulautonomie vor der Tür, und wir werden natürlich genau beobachten, wie diese Schulautonomie in dieses bestehende System der Schul­verwaltung eingebettet wird; und zu achten ist auf den Verwaltungsaufwand. Das sage ich nur, weil Ihnen hier die Beschlussfassung noch bevorsteht.

Wir haben – es steht im Zuge dieser Berichtsbeiträge auch zur Diskussion und es wurde hier jetzt auch schon genannt – auch das Zentrum für Begabtenförderung und Begabungsforschung mit einer Stichprobe geprüft. Natürlich möchte ich Folgendes betonen: Wie die überwiegende Mehrheit, denke ich, oder vielleicht alle hier im Hohen Haus hält natürlich auch der Rechnungshof die Begabungsförderung für sehr wichtig


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